Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2025, OF 683/11 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 5195/24 OBR 11; ST 1275/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Gespräch mit der Autobahn GmbH zu suchen, um während der Bauzeit des Riederwaldtunnels doch noch eine Fuß- und Radwegeverbindung durch den Teufelsbruch von der Wächtersbacher Straße (Höhe Poco Einrichtungshaus) zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße zu ermöglichen. Begründung: Das Gelände gehört zum Baufeld des Riederwaldtunnels, ist aber relativ breit, so dass es möglich sein sollte, am Rande einen öffentlichen Weg einzurichten. Die Autobahn GmbH hat laut Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 freundlicherweise zugesagt, im Zuge der weiteren Bautätigkeiten zu prüfen, "ob innerhalb des Bau-feldes ... zumindest zeitweise eine abgesicherte Trasse für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann". Die Verbindung ist für die Bürgerinnen und Bürger von hohem Wert, da sie einen langen Umweg durch bebautes Gebiet vermeidet, um zur Kita und in das Naherholungsgebiet des Fechenheimer Waldes zu kommen. Die Bauzeit wird mindestens zehn Jahre dauern, ein provisorischer Weg lohnt sich also. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.10.2023, OA 398 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 12.02.2023 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Birsteiner Straße im gesamten Verlauf zur Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Einfahrt mit Kraftwagen/Motorrädern erlaubt" nach dem Bonner Modell umzuwandeln; 2. das alternierende Parken in der Birsteiner Straße aufzulösen und ne u zu regeln. Begründung: Die Radroute von Frankfurt nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer am Kaufland-Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer den Fahrstreifen mit den Kraftfahrzeugen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, da es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge zu schnell fährt und bereits im "ahndungsfähigen" Bereich ist. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Vom Radfahrbüro wird den Fahrradfahrern gegenwärtig empfohlen, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg am Zebrastreifen beim Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es von Anwohnern des Wohnviertels Beschwerden über den Verkehr, bei dem Autofahrer durch das Wohnviertel abkürzen, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei"-Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer den Kraftfahrzeugverkehr auf der Wächtersbacher Straße. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine seit Langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern und sonstige Radfahrer fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet liegenden Schulen und Kindergärten. Es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal, Bischofsheim, Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Süd zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei"-Bereichs oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Bewohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (z. B. Fahrradverkehr zur Schule) und Kraftfahrzeuge haben Fahrradfahrern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als fünf Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit geparkten Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., festgestellt, dass Fahrradstraßen sicher sind. Es ist zudem notwendig, dass diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, dass eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 398 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4052, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2023, OA 375 entstanden aus Vorlage: OF 478/11 vom 15.06.2023 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Ortsbezirk 11 kommen würde. Um dies zu erreichen, muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht, die Straßen Am Erlenbruch, Wächtersbacher Straße und den Stadtteilkern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien. Dazu muss der Lkw-Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen, muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen miteinbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 375 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3707, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 478/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Stadtteil Riederwald und in Seckbach kommen würde. Um dies zu erreichen muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht die Straße "Am Erlenbruch" und den Ortskern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien und diese Routen nach Abschluss des Tunnelbaus in Anliegerstraßen umzuwandeln. Dazu muss der LKW Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Der Magistrat wird gebeten entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohner*innen erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen im Riederwald und in Seckbach und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen mit einbezogen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 375 2023 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Wörter "im Stadtteil Riederwald und in Seckbach" durch die Worte "im Ortsbezirk 11" ersetzt werden sowie dass im ersten Halbsatz des zweiten Satzes im Tenor die Wächtersbacher Straße hinzugefügt und der zweite Halbsatz gestrichen wird. Zudem werden in der Begründung die Worte "im Riederwald und in Seckbach" gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten Vorgang: OA 101/16 OBR 11; B 161/17; B 26/20; OA 585/20 OBR 11; B 631/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob andere Pläne, als der momentane Erhalt des Kleingartengeländes Kleeacker vorliegen? Ist der Kleeacker durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn akut von einer Räumung bedroht? Wird der Kleeacker als Reservefläche für eine mögliche Straßenbahnlinie vorgehalten? Begründung: Im Bericht B631/20 wird der Erhalt des Kleeackers explizit begründet und dazu ausgeführt: Der Magistrat teilt mit, dass die Festlegungen im Bericht B 161/2017 weiter gültig sind. und 3. Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen. Eine Fuß- und Radwegverbindung zur S-Bahnstation ist derzeit nicht geplant. Der anforderungsgerechte Ausbau (Nettobreite von mindestens 4,5 Meter) eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs würde einen Eingriff in die Kleingartenanlage Kleeacker darstellen. Die Anlage ist jedoch besonders erhal-tenswert, da sie in einem mit Kleingärten unterversorgten Stadtteil liegt. Im Rahmen der zurzeit laufenden Fortschreibung des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene" (GVP) werden Maßnahmen zur Optimierung des ÖPNV in Frankfurt am Main erarbeitet und geprüft. Derzeit befindet sich keine Stadtbahn- oder Straßenbahn-Maßnahme in der Prüfung, die den Bereich der Kleingartenanlage Kleeacker betrifft. Der Magistrat erachtet es als sinnvoll, die Trassenoption zur Hanauer Landstraße zu erhalten, sodass im Rahmen der GVP-Fortschreibung eine entsprechende Maßnahme entwickelt werden kann. Im Bericht B159/23 wird der Kleeacker unter Punkt 2c und 2d als ein bedrohter Kleingarten aufgeführt. Ferner sei dies ein Teil der Planfeststellung der Nordmainischen S-Bahn. Im Bericht 159/23 wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt läge und eben nicht im Bereich des PFB der Bahn. Daher sei die Stadt Frankfurt dafür alleine verantwortlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 358 2023 Auskunftsersuchen V 677 2023 1. Die Vorlage B 159 dient unter Hinweis auf OA 358 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 469/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 331 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 16.02.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig potenzielle Standorte für ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen: 1. Fechenheim, Bezirk 51 492, Flur 18, Flurstück 16/120; 2. die brachliegenden Gewerbeflächen entlang der Orber Straße; 3. das Gelände Wächtersbacher Straße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co OHG genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in Planung); 4. ehemalige Willmannschule in Fechenheim. Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe. Ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan Nr. 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Containerlagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 698 Nördlich Dieburger Straße. Durch den Bebauungsplan Nr. 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Wohngebiet Dieburger Straße und einem zukünftigen Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe verbinden könnte. Die Sportanlagen der Spvvg. Fechenheim 03 liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Firma Max Weishaupt GmbH so umgebaut, dass darin die private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem derzeitigen Gelände der Firma Wilhelm Brandenburg eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 17 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3999 Antrag vom 21.12.2023, OF 536/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 3286, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 409/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sicherung des Fußgängerüberwegs Wächtersbacher Straße 75 Einrichtung von Querparkplätzen und Entsiegelung der Pflasterflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Entsiegelung der Pflasterflächen mit Grünflächen und Bäumen und neuen Querparkplätzen auf der nördlichen Seite des Fußgängerüberwegs am Supermarkt, Wächtersbacher Straße 75, die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Bei Ortsbegehungen wurde an diesem Ort eine latente Gefahrenstelle für Fußgänger identifiziert. Durch die Einrichtung von Querparkplätzen östlich des Zebrastreifens und die Entfernung von zwei Längs-Parkplätzen könnte der Parkdruck für die Anwohner in diesem Bereich entlastet werden und Sicherheit am Zebrastreifen wesentlich verbessert werden. Die unnötig großen Pflasterflächen östlich und westlich bieten sich dabei an, entsiegelt zu werden und diese Bereiche mit Bäumen und Grün zu bepflanzen. Der Gesamteindruck am neuen Mittelpunkt des Ortsteils würde dadurch ebenfalls erheblich verbessert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 12 2023 Die Vorlage OF 409/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2023, OF 433/11 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: - Die Birsteiner Straße wird ab der Bebraer Straße bis zur Salmünsterer Straße zur Fahrradstraße mit Zusatzschild "Einfahrt für Kraftwagen/Motorräder" nach dem Bonner Model gewandelt. - Das alternierende Parken in der Birsteiner Straße wird aufgelöst und neu geregelt. Begründung: Die Radroute von Frankfurt in den Osten nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer, am Kaufland- Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer und die Kraftfahrzeuge den Fahrstreifen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, weil es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge viel zu schnell fahren und bereits im "ahndungsfähigem" Bereich seien. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Empfohlen wird den Fahrradfahrern gegenwärtig vom Radfahrbüro Frankfurt, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg an dem Zebrastreifen Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es Beschwerden von Anwohner des Wohnviertels über den Verkehr, der durch das Wohnviertel abkürzt, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei" Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße den Kraftfahrzeugverkehr. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine, seit langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung, eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern, sonstige Radfahrer, fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet gelegenen Schulen, Kindergärten und es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal /Bischoffsheim/Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße/ Fechenheim-Süd, zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei" oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und sogar Wünsche nach Anwohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (Fahrradverkehr zur Schule z.B.) und Kraftfahrzeuge haben Fahrrädern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als 5 Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit parkenden Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde festgestellt: Fahrradstraßen sind sicher, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Es ist zudem notwendig das diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, wir schaffen eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 433/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 433/11 wird bis zur Sitzung am 11.09.2023 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 433/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 398 2023 Die Vorlage OF 433/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor beim ersten Spiegelstrich die Worte "ab der Bebraer Straße bis zur Salmünsterer Straße" durch die Worte "im gesamten Verlauf" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2023, OF 432/11 Betreff: Entfernung der Litfaßsäule auf dem Fuß- und Radweg zwischen Wächtersbacher Straße und der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: - die mitten auf dem Fußweg schlecht platzierte Litfaßsäule für ein gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen für Fahrräder und Fußgänger beseitigen oder umsetzen. - Eine Umsetzung der Litfaßsäule ist mit dem Ortsbeirat zu besprechen. Begründung: Radfahrer teilen sich bereits mit den Fußgängern den Fußweg zwischen Wächtersbacher Straße und Birsteiner Straße. Durch die Litfaßsäule kommt es zu einer erheblichen Verengung des Weges. Die Litfaßsäule versperrt den Weg an der Fahrbahnabsenkung und verengt den gemeinsamen Fuß- und Radweg um die Hälfte der Breite. Die Fahrbahnabsenkung für die Radfahrer befindet sich genau vor der Litfaßsäule. Das führt dazu das Radfahrer um die Säule Schlangenlinie fahren und erst im letzten Moment von Kindern des rechts dahinter liegenden großen Spielplatzes und den anderen Fußgängern wahrgenommen werden können. Diese Sichtbehinderung auf entgegenkommende Fahrräder, Fußgänger und spielende Kinder birgt Gefahren. Nur 60 Meter weiter, am Ende des Weges steht bereits eine zweite große Litfaßsäule. Eine Säule langt dort an dem Weg völlig aus. Der Radverkehr hat in diesem Bereich, bedingt durch die neue Nahversorgung und den gut befahrbaren Radweg, in den letzten Jahren stark zugenommen. Dazugekommen ist der neue Spielplatz mit einem größeren Angebot. Diese Radwegverbindung ist ab dem Kauflandgelände sicherer und wesentlicher angenehmer für Radfahrer in der Tempo 30 Zone entlang der Birsteiner Straße. Der Hauptfahrradweg entlang der Wächtersbacher Straße endet dort am Zebrastreifen. Ab dem Kauflandgelände auf der Wächtersbacher Straße nach Osten teilen sich nun LKW, PKWs, Motorräder, Busse und Fahrräder die schmale Fahrbahn, daher biegen die meisten Fahrradfahrer über diesen Weg ab, in die parallel verlaufende Straße. Daher hat sich an diesem Weg nun erheblich mehr Fahrradverkehr eingestellt. Foto: Privat. - Stark frequentierter gemeinsamer "Fuß und Radweg" mit sichtbehindernder Litfaßsäule im Wohngebiet - Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 432/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen SPD und CDU (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2022, OF 366/11 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher Straße entschärfen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, schnellstmöglich die Verkehrsführung für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen an der Baustelle Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, das FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für FahrradfahrerInnen erstellt werden, die vom Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für FahrradfahrerInnen, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre so bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu ganz neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder dem Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr des Erlenbruchs. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3345 2023 Die Vorlage OF 366/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 348/11 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, an folgenden Punkten Car-Sharing Stationen einzurichten: Fechenheim: Wächtersbacher Straße / Kaufland Supermarkt Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz Baumertstraße Parkplatz / Kleedreieck Am Friedhof Orber Straße/Cassellastraße Riederwald: Schäfflestraße geg. d. kath. Kirche Alle Car-Sharing Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf eine elektrische Flotte bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrenner Fahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge, wegen Ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Car-Sharing Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Car-Sharing Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3211 2022 Die Vorlage OF 348/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Standorte "Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz", "Kleedreieck" und "Am Friedhof" gestrichen und die Standorte "Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum", "Lassallestraße" und "Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU und LINKE. gegen 2 CDU, BFF und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2022, OA 257 entstanden aus Vorlage: OF 330/11 vom 05.08.2022 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ein- und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf die Radschnellwegverbindung auf der Südseite gelegt werden, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für Autofahrer verhindert werden können. Begründung: Es wird Richtung Norden auf der Hanauer Landstraße eine Unterführung zur Wächtersbacher Straße entstehen, durch die noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung entstehen wird. Es handelt sich hierbei um eine zusätzlich bestehende Radschnellwegverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und Fahrradfahrer immer absteigen müssen. Die langen Wege zu Fuß machen diese Unterführung sehr unattraktiv. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Nötig sind jeweils Fahrstreifen für Radfahrer in alle Richtungen. Das hätte nebenbei zur Folge, dass zum Beispiel Radfahrer Richtung Maintal nicht an zwei Ampeln stehen müssen, Autofahrer könnten länger "flüssiger" fahren. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement dies selbst in Eigeninitiative übernehmen wollten. Quelle: GoogleMaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 80 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 257 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2470, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2022, OF 324/11 Betreff: Hessen-Center - konstanter Störbetrieb Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - Warum ist es dem Hessen-Center erlaubt von morgens bis abends an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen eine Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" durchzuführen - Warum wurden trotz mehrfacher bitten durch das Ordnungsamt an den drei aufeinander folgenden Sonntagen scheinbar keine Fahrzeuge zur Kontrolle der Veranstaltung geschickt? - Warum wurde nachfragenden Bürgern vom Ordnungsamt mehrfach mitgeteilt, der Veranstalter würde über eine gültige Genehmigung verfügen und diese sei den Ordnungsbesamten vorgezeigt worden. Im Anschluss wird von der Amtsleitung mitgeteilt, eine Genehmigung gäbe es nicht und sei sogar überhaupt nicht erforderlich? - Warum werden und können keine Lärmmessungen vom Ordnungsamt oder der Polizei durchgeführt werden? - Entspricht es den Tatsachen, dass ein Lärmmessgerät grundsätzlich am Wochenende seitens des Ordnungsamts nicht benutzt werden kann? - Warum wurden Bürger, die Anzeigen machen wollten, von der Polizei (18.Revier) aufgeklärt, man könne diese Anzeigen und werde diese Anzeigen nicht aufnehmen, weil alles ja laut Stadtpolizei so in dieser Art genehmigt worden sei? - Sind oder werden jetzt Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz gegen den Eigentümer des Grundstücks, den Verwalter (Hessen-Center/ECE) und oder den Veranstalter gemacht? - Werden die Beteiligten auf die Rechtslage hingewiesen und werden diese zur Thematik kontaktiert? Begründung: An aufeinander folgenden drei Sonntagen, hat das Hessen-Center (ECE) ihre offenen Parkflächen für Veranstaltungen mit großen Lautsprecheranlagen und zwei großen Tribünenanlagen für die Show: "Dynamit auf Rädern", genutzt. Die Veranstaltung war weithin in den benachbarten Stadtteilen zu hören. Viele Bürger wurden an drei Sonntagmorgen davon geweckt. Es kam beim 18. Polizei-Revier und dem Ordnungsamt zu Anrufen und Lärmbeschwerden. Die Veranstaltungen waren in geschlossenen Räumen und bis zur Orber Straße 5 in Fechenheim laut zu hören. Sonntags bereits jeweils um ca. 08:30 beginnend hätte aus gesetzlichen Gründen eine Veranstaltung dieser Art überhaupt nicht stattfinden dürfen. Es war offensichtlich, dass die §§ 1,5,6,7,11 und 16 des Hessischen Feiertagsgesetzes verletzt worden sind. Dieses Gesetz regelt die Sonntagsruhe, und dagegen wurde grob verstoßen. Bürger hatten auf das Sonntagsgebot hingewiesen und diese Gesetze dürften allgemein bekannt sein. Die Lärmgrenze hätte Sonntag in Fechenheim-Nord maximal 45dB (bzw. 35dB) erreichen dürfen, sogar, wenn das Hessische Feiertagsgesetz nicht geben würde. Die Lärmwerte lagen während der drei Tage in 650 Meter Entfernung dauerhaft im Bereich von 70-85dB. Besonders belästigend war, dass bei den Vorführungen, zur Steigerung der Dramatik, laute ReifenQuietschgeräusche und dazu laute Motorengeräusche über die ständig bis 17:00 laufende Musik eingespielt wurden. In einer Auskunftsanfrage äußerte sich das Ordnungsamt (Amtsleitung) zu den Vorfällen und teilte mit: befindet, ist keine Flächennutzungsgenehmigung seitens der Stadt Frankfurt am Main notwendig, sondern lediglich das Einverständnis des Eigentümers. Eine entsprechende Antrags- oder Anzeigepflicht bei den Behörden existiert nicht. Die Veranstaltenden wurde darüber hinaus dahingehend beraten, dass eine Verfügung zum Einsatz einer Beschallungs- bzw. Verstärkeranlage beim SCV beantragt werden kann. Eine solche Verfügung stellt keine Genehmigung, sondern eine Festsetzung von Schallpegelwerten zur Regulierung der Lautstärke dar. Eine Beschallung mittels Verstärkeranlage ist in einem Mischgebiet auch ohne eine solche Verfügung mit 60 db(A) bis 22:00 Uhr und 45 db(A) ab 22:00 Uhr an der nächstgelegenen Wohnbebauung gesetzlich erlaubt. Quelle: Amtsleitung des Ordnungsamt Frankfurt zu den Lärmbelästigungen des Hessen-Center in einer Auskunftsanfrage. Die Aussagen der Amtsleitung passen nicht zu den Aussagen die gegenüber den Bürgern seitens der Ordnungsbehörde/Polizeirevier gemacht wurden. Das Hessische Feiertagsgesetz ist missachtet worden und fand keine Anwendung. Die Aussage von der Amtsleitung zu den Lärmgrenzwerten sind irreführend. Schon das Hessische Feiertagsgesetz alleine wäre ein komplettes Ausschlusskriterium für diese Veranstaltung gewesen. Zweitens gelten die im Schreiben aufgeführten Lärmgrenzwerte nicht an Sonntagen. Die im Schreiben der Amtsleitung angegebenen Lärmwerte zu einem "Reinen Wohngebiet" sind gesetzlich mit nur 35dB angesetzt und nicht mit den angeführten 45dB. Die angrenzende Wohnbebauung ist "WR" (Reines Wohngebiet). Es ist nicht verständlich, warum in Frankfurt ein angrenzendes "Reines Wohngebiet" am Sonntag seinen gesetzlichen Schutz vor Lärm durch Beschallungsanlagen plötzlich verlieren soll und der Lärmwert einfach ohne Begründung vom Ordnungsamt wahllos auf 60dB hochgesetzt werden kann. Zumal dann dafür noch nicht einmal eine Genehmigung nötig sein soll. Der Lärmpegel war ohnehin um ein Vielfaches höher als die 60dB und für die Bürger dort sehr unangenehm. Der Sonntag ist der einzige Tag in der Woche, an dem das Hessen-Center mit seiner "zu lauten Kühlanlage" keinen Lärm macht. Reine Wohngebiete genießen einen ganz besonderen Schutz und sollten entsprechend behandelt werden. Momentan werden diese Grenzen schon lange nicht mehr eingehalten und liegen ohnehin schon über den Grenzwerten. Wir haben besondere Flächen für Veranstaltungen in der Stadt und es soll den Bürgern wenigstens an einem Tag in der Woche etwas Ruhe gegönnt werden. So sieht es auch das Gesetz vor. Nur für ein Profitstreben des Unternehmers für seinen Parkplatz, an drei Wochenenden noch ein paar hundert Euro zusätzliche Einnahmen zu generieren, kann nicht in den Stadtteilen zu Lasten aller Bürger gehen. B. Seit drei Jahren gibt es Beschwerden der Bürger, wegen einer zu lauten Kältemaschine des HessenCenter, die einen weithin hörbaren und sehr störenden Ton verursacht. Das Hessen-Center hat es lange Zeit bestritten, dass der Lärm von der Kältemaschine herrührt. Erst in diesem Jahr, so das Hessen-Center, wurde erkannt, dass das Geräusch tatsächlich von der Kältemaschine auf dem Dach kommt. Dennoch wurde noch keine Lärmschutzhaube an der Anlage angebracht und das Problem mit dem störenden Geräusch wird konstant vor sich hergeschoben. Nur eine kleine Einhausung der Kältemaschine und das Problem wäre für alle beseitigt. Insgesamt zeigen diese Problematiken, dass Bürger in Frankfurt grundsätzlich solchen Problemen hilflos ausgesetzt sind. Besonders wenn Bürger in der Nähe von "Störbetrieben" oder von unzulässig stattfindenden lauten Veranstaltungen wohnen. Hier zeigt sich exemplarisch wieder: "Der Bürger ist machtlos und es wird ihm nicht wirklich geholfen". Es wäre sehr wünschenswert, wenn das Ordnungsamt in der Angelegenheit wenigstens nachträglich tätig wird. Es wäre sehr wünschenswert, dass in der Zukunft keine solchen Veranstaltungen beim Hessencenter mehr durchgeführt werden und darauf geachtet wird, dass das Hessische Feiertagsgesetz strikt eingehalten wird. Frankfurt ist bereits vielerorts zu laut und die jetzigen Planungen in der Nähe, zu weiteren innerstädtischen Industriegebieten, öffnen dort Tür und Tor für weitere Konflikte, die zu Lasten aller Bürger in bestehenden Wohn-Gebäuden und Wohn-Gebieten gehen. Ohnehin müssten wir vorsichtiger mit den letzten Wohngebieten umgehen oder diese als Konsequenz, weil die Lärmgrenzwerte konstant nicht mehr eingehalten werden können, irgendwann eventuell einfach ganz konsequent in Mischgebiete umwandeln. Mit allen sich dadurch ergebenden Nachteilen. Das kann aber nicht unser Ziel sein. Beschwerden der Bürger sind vom Amt ernst zu nehmen und nicht einfach nur vom Tisch zu wischen. Das Ordnungsamt sollte für seine Bürger da sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 456 2022 Die Vorlage OF 324/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD gegen 2 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); 3 GRÜNE, CDU und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 323/11 Betreff: Planungen - Neubau Bahntrasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat soll berichten, welche Eingriffe durch den Neubau der Bahntrasse am Riederwald erfolgen. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden: 1. In welchem Umfang soll der Zwischenlagerplatz am Volgersbrunnenweg genutzt werden soll? Auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Umnutzung erfolgen? 2. Wo sollen die Zufahrtswege zum Lagerplatz und zur Bahntrasse bestehen? 3. Wird der Radweg entlang der Bahnstrecke bis zur Lahmeyerbrücke und Orber Straße auch während der Bauarbeiten erhalten bleibt? 4. Wie viele Bäume müssen entlang der Bahnstrecke gefällt werden? 5. Wann werden die Bauarbeiten beginnen und wann werden sie abgeschlossen sein? 6. Mit welcher Lärmentwicklung ist während der Bauphase zu rechnen und in wieweit wird der bebaute Teil des Stadtteils Riederwald davon betroffen sein? Begründung: In dem Bericht des Magistrats B243 vom 03.06.2022 wird in einem Satz erwähnt, dass ein Großteil des Zwischenlagerplatzes über mehrere Jahre hinweg für den Bau der S-Bahn bereitgehalten werden soll. Dies war dem Ortsbeirat bisher so nicht bekannt. Es steht zu befürchten, dass in dem Rahmen des S-Bahn Baus weitere Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Natur in Aussicht stehen, die bisher auch noch nicht kommuniziert wurden. Die oben angefragten Informationen sollen deshalb dazu dienen, die negativen Auswirkungen des Baus so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 323/11 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2022, OF 306/11 Betreff: Schaukasten für die Akteure des Stadtteils Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Glasscheibe des Schaukastens in der Grünanlage Wächtersbacher Straße zu reparieren und dann den Schaukasten an den östlichen Rand am Fußweg zum Kaufland zu stellen. Die Pflege des Schaukastens ist der Stadtbezirksvorsteherin aufzugeben. Begründung: Die Glasscheibe des Schaukastens in Fechenheim-Nord ist jetzt seit fast zwei Jahren zerstört. Ein großes Graffiti ist in den Kasten gesprüht worden. Der Kasten ist völlig leer. Der Rahmen wird laufend aufgestellt, was zu weiteren Beschädigungen/Vandalismus führen kann. Der Schaukasten ist nicht das erste Mal zerstört worden. Der Aufstellungsort ist nicht optimal, um allen Bürgern eine Einsicht zu gewähren. Der Schaukasten steht "versteckt" mitten in der Grünanlage am Kleinkinder-Spielplatz. Dort kommen nur die Bürger vorbei, die mit ihren Kindern zum Spielplatz gehen. Bürger ohne Kinder frequentieren den Ort kaum. Orte an denen Vandalismus zu erkennen ist, senken die Hemmschwelle um Vandalismus zu begehen. In der Folge kommt es zu Zerstörungen. Unabhängig davon sieht der Bereich ohne den Schaukasten besser aus, da dieser dort einen eher störenden Charakter hat, da er kaputt ist und auch bei einer eventuellen Reparatur wieder damit gerechnet werden muss, dass er abermals zerstört wird. Der neue Standort ist ein sehr häufig belaufener und per Rad genutzter Weg aller Bürger. Der Schaukasten würde für wesentlich mehr Kontaktpunkte mit den Bürgern sorgen. Die Stadt wird gebeten, die Glasscheibe zu erneuern und den Schaukasten an dem neuen Ort (siehe Bild) aufzubauen. Die Kirchen im Stadtteil teilten mit, sie seien an dieser Stelle in Fechenheim-Nord ebenfalls an einem Schaukasten interessiert. Es wäre gut, wenn dies mit dem Kirchenvorstand koordiniert werden könnte. Die Pflege des Schaukastens obliegt dann der Stadtbezirksvor-steherin. Dadurch würde sich der bisherige Antrag auf einen Schaukasten in Fechenheim-Nord erledigen und die Investitionskosten in Höhe von ca. 600€ für einen neuen Kasten könnten gespart werden. Copyright: Apple Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 306/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 306/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 306/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 229/11 Betreff: Haushalt 2022 Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLan an. Auch in Frankfurt ist dies mittlerweile an vielen Orten auch in kommunalen Einrichtungen möglich. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls an diesen Möglichkeiten teilhaben können, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos zu nutzen. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim überhaupt nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlicher Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 45 2022 Die Vorlage OF 229/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 205/11 Betreff: Haushalt 2022 Sicherung des Fußgängerüberwegs Wächtersbacher Straße 75 Einrichtung von Querparkplätzen und Entsieglung der Pflasterflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf der nördlichen Seite des Fußgängerüberwegs an der Wächtersbacher Straße 75 für die Entsiegelung der Pflasterflächen, der Gestaltung mit Grünflächen und Errichtung von Querparkplätzen die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Bei Ortsbegehungen wurde besonders für Fußgänger eine latente Gefahrenstelle identifiziert. Durch die Einrichtung von Querparkplätzen östlich und die Entfernung von zwei Längs-Parkplätzen vor dem Zebrastreifen wird der Parkdruck für die Anwohner in diesem Bereich entlastet und der sehr stark genutzte Zebrastreifen wesentlich sicherer werden. Die unnötig großen Pflasterflächen östlich und westlich bieten sich dabei an, entsiegelt zu werden und diese Bereiche mit Bäumen und Grün zu bepflanzen. Der Gesamteindruck am Mittelpunkt des Ortsteils würde dadurch ebenso erheblich verbessert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 15 2022 Die Vorlage OF 205/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 151/11 Betreff: Ausweisung und Fortführung des Radwegs Wächtersbacher Straße mithilfe eines Radfahrstreifens ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten Der Ortsbeirat möge beschließen: - Der Magistrat möge einen Radfahrstreifen auf der Wächtersbacher Straße ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten ausweisen. - zusätzlich sollte parallel über die Birsteiner Straße eine sichere Wegeführung für Fahrradfahrer in westlicher Richtung, sichergestellt werden. - Entfernung der Litfaßsäule auf dem Fußweg zwischen Kaufland und der Birsteiner Straße für ein gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen von Fahrrädern und Fußgängern. Begründung: Radfahrer teilen sich die Wächtersbacher Straße mit dem Kraftfahrzeugverkehr ab dem Kauflandgelände stadtauswärts. Dies bedeutet durch die Geschwindigkeitsunterschiede der Verkehrsteilnehmer und der oft unterschrittenen Mindestabstände zu Fahrradfahrern von 1,5 Metern, eine erhöhte Unfallgefahr. Es ist grundsätzlich sinnvoller die beiden unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer voneinander zu trennen. Wo dies nicht möglich ist, sollten entsprechende Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer eingerichtet werden oder die Verkehrsströme durch attraktive Angebote verlagert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1303 2022 Die Vorlage OF 151/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 93/11 Betreff: Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich der Bebraer Straße an der Querungshilfe Bodenmarkierungen: "Achtung Kinder" aufzubringen. - Im Bereich der Birsteiner Straße 79-103, südlich, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen kleine schmale Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße, bei den Liegenschaften der ABG, wird der Müll oft nicht abgeholt. Grund sind dort die dicht an dicht parkenden Fahrzeuge. Die Mülltonnen können von der FES nicht vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es ist nicht ersichtlich wo der "Spalt" für die Durchfuhr der Tonnen eingehalten werden muss. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis, doch am Boden keine Absenkung oder Markierung. Es wäre sehr hilfreich, dort eine entsprechende Markierung anzubringen, damit klar wird, wer dort nicht zu Abholzeiten parken darf. Viele Kinder überqueren in diesem Bereich die Straße zur Schule, Spielplatz usw. Nicht unbedingt immer an der Querungshilfe, daher ist es wichtig Fahrzeugführer auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen und Kinder zu schützen. Der Kindergarten befindet sich westlich der Bebraer Straße und die Kinder der Schule in der Wächtersbacher Straße kreuzen zur Schule dort von der Bushaltestelle Heinrich-Kraft-Park kommend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 93/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 840 2021 Die Vorlage OF 93/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 29/11 vom 20.04.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen, wie bei der Ortsbegehung 2018 vereinbart. Begründung: Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und der nach rechts verschwenkten Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend; - der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an Zebrastreifen wird nicht eingehalten (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor Fußgängerüberwegen). Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50 km/h wird mit 25 Meter festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50 km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14 Meter zurückgelegt werden. 25 Meter Bremsweg + 14 Meter Reaktionsweg = 39 Meter Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selbst auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25 Meter beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50 Metern auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur acht Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere Hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuen Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt, die an der Bushaltestelle aussteigen, um dort zur Haupt- und Realschule zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre, eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt ist mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum will der Ortsbeirat solche Änderungen: Besonders schutzbedürftig: Kinder und ältere Menschen. "Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für Fahrzeugführerinnen und -führer überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 Prozent die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 Prozent), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 Prozent) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 Prozent)." Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 668, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 37/11 Betreff: Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Linksabiegemöglichkeit für RadfahrerInnen zu gewährleisten, die von der Borsigallee kommend, auf die Wächtersbacher Straße einbiegen wollen. Begründung: Während der Baumaßnahmen, deren Dauer auf mehrere Monate, bzw. Jahre ausgelegt ist, wurde der Fahrradweg gekappt. Dadurch entsteht eine sehr gefährliche Situation. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens für die auf die Wächtersbacher Straße einbiegenden RadfahrerInnen ist also eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der Verkehrssicherheit. Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 37/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 498 2021 Die Vorlage OF 37/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 46/11 Betreff: Neuer Schaukasten für die Akteure des Stadtteils Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Schaukasten für die Mikroinitiativen aus dem Stadtteil, das Quartiersmanagment, die Kirchen, das Jugendzentrum, dem Schutzmann vor Ort. Initiativen aus dem Stadtteil aufzustellen. Standort soll der Gehweg von der Birsteiner Straße zur Wächtersbacher Straße, links am Rand der Grünanlage und zum Zebrastreifen am Kaufland Gelände hin, werden. Copyright: Apple Maps Begründung: Es fehlt im Stadtteil Fechenheim-Nord eine einfache Möglichkeit Informationen an lokalen Bewohner weiterzugeben. Der letzte genutzte Schaukasten stand gegenüber vom öffentlichen Bücherschrank. Der alte Schaukasten wurde durch den Bau des neuen Hauses an dieser Stelle vor einem Jahr entfernt. Eine Wiederverwendung des alten Schaukasten aus den 80er Jahren war unwirtschaftlich. Die meisten Informationen erreichen die Menschen jetzt nur noch über mündliche Weitergabe. Es gibt keinen Schaukasten mehr für alle Akteure des Stadtteils, der zudem zentral gelegen und von den Menschen gelesen wird. Es ist für die allgemeine Kommunikation, die Akteure des Stadtteils und für die Mikroinitiativen wichtig, Informationen in die Stadtteile zu tragen. Die Verwaltung des Schaukastens würden die Stadtbezirksvorsteherin und das Quartiersmanagment übernehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 46/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 46/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 799 2021 Die Vorlage OF 46/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2021, OA 9 entstanden aus Vorlage: OF 13/11 vom 19.04.2021 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. - Besonders gerne wird die Autobahn A 66 von McDonald ́s in Enkheim bis nach Maintal genutzt. Das ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland/Harley-Davidson-Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 244 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 409, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 29/11 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen. Begründung: Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und nach rechts verschwenkter Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend - Der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend R-FGÜ 2001 an Zebrastreifen wird nicht eingehalten. (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor FGÜ) Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50km/h wird mit 25m festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14m zurückgelegt werden. 25m Bremsweg + 14m Reaktionsweg = 39m Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selber auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25m beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50m auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur 8 Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuem Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt die an der Bushaltestelle aussteigen um zur Haupt und Realschule dort zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum wollen wir solche Änderungen: BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIG: KINDER UND ÄLTERE MENSCHEN Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für FahrzeugführerInnen überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 % die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 %), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 %) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 %). Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 29/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 40 2021 Die Vorlage OF 29/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem Wort "beseitigen" um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "wie bei der Ortsbegehung 2018 mit dem Fachamt vereinbart." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 6/11 Betreff: Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge zur Sicherheit der Kinder und Bürger die Ampelanlage Wächtersbacher- / Cassellastraße für Fußgänger auf der Westseite mit einer weiteren Lichtzeichenanlage und einer Bodenmarkierung für einen Übergang auf der Wächtersbacher Straße unverzüglich erweitern. Folgende Varianten stehen zur Wahl: - Das Ampelsignal mit Versorgungsleitung von dem auf dem selbigen Bürgersteig stehenden zweiten Mast herüberführen zu dem neu aufzustellenden Ampelmast. (siehe Bild) - Kontakt mit dem das Forschungsprojekt "Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich" begleitenden Organisation aufnehmen und ihm diesen Wortlaut vom Ortsbeirat weiterleiten und bitten diese Änderung umzusetzen zu dürfen: "Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Forschungsobjekt Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich haben sich im Quartier Fechenheim-Nord erhebliche infrastrukturelle Veränderungen ergeben. In einem Teilbereich haben sich dort eine große mehrzügige Schule und drei Kindergärten ange-siedelt. Alle Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kreuzung Wächtersbacher Straße / Cassellastraße. Dort sind anstelle der nötigen drei Ampel-querungen damals nur zwei Ampelquerungen gebaut worden. Das führt dazu, das viele Kinder an dem Ort der fehlenden dritten Querung heute "wild" die Straße queren. Das Straßenverkehrsamt teilte mit, eine Änderung sei nicht möglich, da es sich hier um ein gefördertes Forschungsprojekt handeln würde. Wir würden es sehr begrüßen, wen Sie intern prüfen könnten, ob es möglich wäre in diesem Bereich den Asphalt aufzutrennen und eine Steuer und Stromleitung zu legen oder alternativ diese Leitung unter dem Asphalt durchzuschießen um eine tägliche Gefährdung von hunderten Kindern zu vermeiden ? Vielen Dank Begründung: n dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen, bisher nur ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Die Fußgängerquerung an der Westseite der Kreuzung ist zur Zeit nur über den Umweg auf die gegenüberliegende Straßenseite an der Cassellastraße möglich. Die Hauptverkehrsbeziehung besteht für die meisten Bürger zur Westseite hin. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Wächtersbacher ist hoch. Der Hauptausgang des Kindergartens ist auf der Westseite der Cassellastraße zur Wächtersbacher Straße hin. Sehr viele Bürger und Kinder nutzen den direkten Weg auf die andere Straßenseite. Copyright: google.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8 2021 Die Vorlage OF 6/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll einen mobilen Lärm-Blitzer anschaffen um dre immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Abgasanlagen her zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. Selbst die Spezialtruppe KART des Polizeipräsidiums kann die immer weiter steigende Anzahl von illegal modifizierten Motorrädern und Sportwagen nicht mehr erfolgreich reduzieren. - Besonders gerne genutzt werden die Autobahn A66 von McDonalds in Enkheim bis nach Maintal. Das ist inzwischen eine Test und Rennstrecke geworden für Autoposer. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland / Harley Davidson Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 9 2021 Die Vorlage OF 13/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Des Weiteren wird aus der Begründung der zweite Absatz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 5/11 Betreff: Verlegung der Fußgängerquerung in der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße näher an die Einmündung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Fußgängerübergang in der Cassellastrasse in Richtung Norden direkt an die Wächtersbacher versetzen. Begründung: An dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen, ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Dies hat nicht bisher wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen. Gründe dafür sind: - Kinder und Erwachsene laufen noch immer meistens den kürzesten Weg an der Kreuzung und nicht zum versetzten Fußgängerüberweg. - Es fehlt ein direkter Übergang auf der westlichen Seite der Ampelanlage und man versucht abzukürzen. - Autofahrer die auf der Wächtersbacher Straße in Richtung Westen abbiegend in die Cassellastraße unterwegs sind überfahren oft die rote Ampel, weil die wartenden Fahrzeuge in der Cassellastraße nicht zu sehen sind. Es entsteht für die Fahrer der Eindruck, die "Bahn sei frei". Bei "Grün" müssen dann die von der Cassellastraße linksabbiegenden Fahrzeuge oft stark bremsen um die späten Rot-Abbieger nicht aus deren Bahn zu schieben. - Durch den weit zurückgesetzten Fußgängerüberweg und das "Grün" erwarten abbiegende Autos und LKW keinen Fußgänger mehr Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7 2021 Die Vorlage OF 5/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2020, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 786/11 vom 19.10.2020 Betreff: Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 151 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. Bei Zielsetzung, Punkt 6, ist zusätzlich Folgendes einzufügen: Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einzuräumen und die emittierenden Betrieben sind auf deren Verträglichkeit hinsichtlich des bereits bestehenden Umweltlärms in den Wohngebieten und eventuellen Mischgebieten zu überprüfen. 2. Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen sind komplett zu streichen oder es sind an diese die Erfordernisse einer individuellen Betrachtung durch die Behörden zu knüpfen, um Umweltlärmgrenzwerte in den Stadtteilen im Rahmen zu halten. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist eine Grundlage für das städtebauliche Entwicklungskonzept und damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Zu 1.: Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei diesem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Bei den Standorten für emittierende und stark emittierende Industrie und Gewerbe wird immer nur auf den Einzelfall abgestellt. Eine Gesamtbetrachtung des Umweltlärms bei der Genehmigung eines Betriebes findet nicht statt. Jeder Betrieb wird nur auf seine eigene individuelle Geräuschentwicklung hin genehmigt. Jeder Betrieb darf dabei den vollen zulässigen Rahmen ausschöpfen. Das sind bei der Industrie z. B. maximal 72 dB Lärm im 24-Stunden-Betrieb, Tag und Nacht. Sind mehrere Betriebe aktiv, können diese zu Überschreitungen der Grenzwerte beim Umweltlärm führen, da die Lärmwerte der Lärmquellen sich addieren. Besonders rasch tritt dies ein, wenn die Schutzzonen nicht eingehalten werden können und auf Aufmerksamkeitszonen reduziert wird. Der Umweltlärm ist die Summe aller Geräuschquellen, die auf die Bewohner eines Stadtteils einwirken. Das sind z. B. Autobahnlärm, Baulärm, Straßenlärm, Fluglärm und Gewerbelärm etc. Diese Gesamtlärmbelastung geht nicht in die Bewertung und Prüfung von Autobahnprojekten, Gewerbezulassungen oder Genehmigung von Industrieanlagen ein. Es wird immer nur der einzelne Emittent bewertet. Eine Summenbetrachtung erfolgt nicht. Die Prüfung des Umweltlärms wird im Nachgang nur korrigiert durch die amtlichen und schwerfälligen Lärmminderungspläne. Dies ist völlig getrennt von der ehemaligen und juristisch fast nicht mehr revidierbaren Genehmigung eines Betriebes. Das bedeutet: Nachdem Betriebe einmal genehmigt worden sind, muss mit anderen einfachen Mitteln versucht werden, die Lärmgrenzen beim Umweltlärm zu reduzieren. Das wird dann versucht, indem man kleine Erdwälle aufschüttet oder innerörtliche Straßen mit Flüsterasphalt belegt (Wächtersbacher Straße). Gleichzeitig gehen in der Stadt Gebiete verloren, die als reine und allgemeine Wohngebiete ausgewiesen sind. Deren Grenzwerte sind gesetzlich nachts z. B. mit 35 und 40 dB festgesetzt. Diese können schon heute nicht mehr eingehalten werden. Fechenheim-Nord hat bereits heute eine Umweltlärmbelastung nachts von 45 dB anstelle des für ein reines Wohngebiet amtlich zulässigen Höchstwertes von 35 dB. Die zahllosen Umweltlärmquellen in der Summe sollten bei den Entscheidungen über Genehmigungen von Betrieben und Baumaßnahmen zwingend herangezogen werden. Bereits heute machen die Lärmquellen von der U-Bahn, Autobahnverkehr, Fluglärm und Gewerbelärm mit Dauerrauschen von Klimaanlagen der Rechenzentren, Hessen-Center oder dem Fleischereibetrieb der Firma Brandenburger einen erheblichen Teil des Umweltlärms in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim aus. Die Folge wäre, dass die Stadt Frankfurt sonst damit beginnen muss, bestehende Wohngebiete zu streichen und diese als Mischgebiete umzuqualifizieren. Das kann aber nicht das Ziel sein, und das ist von den Bürgern der Stadtteile nicht gewünscht. Es macht die allgemeine Situation nur noch schwieriger, dass bereits die heute gültigen Lärmabstandsgrenzen im Ortsbezirk zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen nicht eingehalten werden können. Dies ist bedingt durch die historisch entstandenen Quartiere. Daher sollte mit der Prüfung der individuellen Lärmemissionen eines neuen Gewerbes ebenfalls geprüft werden, ob mit den zusätzlichen Emissionen der Umweltlärm weiter ansteigen wird über ein Maß, dass die Verträglichkeit von "Gewerbe mit Wohngebieten" und eventuellen Mischgebieten einschränken würde. Das nachträgliche Erstellen von zweitklassigen Lärmminderungsplänen, um den Umweltlärm in den Griff zu bekommen, bringt die Belastungen in der Regel nicht mehr auf das alte Niveau. Bei den Lärmminderungsplänen werden Maßnahmen vorgenommen, wie zum Beispiel Flüsterasphalt auf Straßen, Durchgangsöffnungen zum Wohngebiet im Erlenbruch, die zugemauert werden sollen, Fahrverbot von Lkw zu Nachtzeiten oder Erdwälle aufschütten. Das sind alles nur Ersatzmaßnahmen, die das Übel nicht beseitigen, sondern nur mildernd wirken. Besonders wenn wir von weiteren nachhaltigen Gewerbegebieten sprechen und genau diese entwickeln möchten, sollte der Gedanke des Umweltschutzes an erster Stelle stehen. Reduzierung von Umweltlärm ist aktiver Umweltschutz. Zu 2.: Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen zu besetzen, ist nicht ausreichend für einen Schutz der Bevölkerung in Wohngebieten und eventuellen Mischgebieten. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Einzelfall zwingend erforderlich, wenn schon die allgemeinen gesetzlichen Schutzabstände nicht eingehalten werden können. Eine Entfernung von nur 500 Meter von einem Industriegebiet bedeutet bei einem Waldgebiet nur eine Lärmreduzierung von weniger als 5 dB. Nur 100 Meter von einem emittierenden Gewerbebetrieb kann ebenfalls zu gering sein. Bei einer Wohnung, die sich nicht auf Erdgeschossniveau befindet, gelangt der Schall fast ungemindert bis zum Bürger. 24 Stunden dürften dann bis zu einem 72 dB Dauerlärmpegel dort sogar nachts emittiert werden. Eine solche pauschale Genehmigung würde jedem Mieter z. B. nur den Weg einer sehr finanzaufwendigen individuellen Klage als Abwehrmittel lassen. Einer städtischen Intervention wären erneut die Hände gebunden. Bereits heute teilt das Umweltamt bei Lärmbeschwerden regelmäßig mit, die Betriebe seien so genehmigt und dem Amt seien die Hände gebunden. Diese Regelung der standardisierten Aufmerksamkeitszonen macht es dem Amt sehr einfach bei der Bewertung. Es kann nicht Ziel sein, die Wohngebiete völlig aufzugeben und den Umweltlärm (die allgemeine bereits heute bestehende Lärmbelastung) völlig außer Acht zu lassen. Frankfurt muss eine lebenswerte Stadt bleiben und die soziale Struktur muss erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 254 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung, NR 1328 = Annahme) LINKE. (M 151, NR 1368 und OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1310, NR 1310, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FDP (M 151 = Annahme im Rahmen NR 1368, NR 1310, NR 1328 und OA 619 = Ablehnung, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (M 151, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1310, NR 1328 und NR 1368 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1328 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 151, NR 1310, NR 1328, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Enthaltung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 151, NR 1310 und NR 1368 = Ablehnung, NR 1328 und OA 630 = Annahme, OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1328, OA 621 = Enthaltung) FRAKTION (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FRANKFURTER (M151, NR 1310, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung, OA 619 (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7012, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7283, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 786/11 Betreff: Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M151 v.25.09.2020) A: Bei Zielsetzung, Punkt 6, zusätzlich mit einzufügen: Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einzuräumen und die emittierenden Betrieben auf deren Verträglichkeit hinsichtlich des bereits bestehenden "Umweltlärms" in den Wohngebieten zu überprüfen. B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen sind komplett zu streichen oder es sind an diese die Erfordernisse einer individuellen Betrachtung durch die Behörden zu knüpfen um Umweltlärmgrenzwerte in den Stadtteilen im Rahmen zu halten. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist eine Grundlage für das städtebauliche Entwicklungskonzept und ist damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Zu A.: Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei diesem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Bei den Standorten für emittierende und stark emittierende Industrie und Gewerbe wird immer nur auf den Einzelfall abgestellt. Eine Gesamtbetrachtung des Umweltlärms bei der Genehmigung eines Betriebes findet nicht statt. Jeder Betrieb wird nur auf seine eigene individuelle Geräuschentwicklung hin genehmigt. Jeder Betrieb darf dabei den vollen zulässigen Rahmen ausschöpfen. Das sind bei der Industrie z.B. maximal 72dB Lärm im 24h Betrieb, Tag und Nacht. Sind mehrere Betriebe aktiv kann es zu Überschreitungen der Grenzwerte beim Umweltlärm führen, da die Lärmwerte der Lärmquellen sich addieren. Besonders rasch tritt dies ein, wenn die Schutzzonen nicht eingehalten werden können und auf Aufmerksamkeitszonen reduziert wird. Der Umweltlärm ist die Summe aller Geräuschquellen die auf die Bewohner eines Stadtteils einwirken. Das sind z.B. Autobahnlärm, Baulärm, Straßenlärm, Fluglärm und Gewerbelärm etc. Diese Gesamtlärmbelastung geht nicht in die Bewertung und Prüfung von Autobahnprojekten, Gewerbezulassungen oder Genehmigung von Industrieanlagen ein. Es wird immer nur der einzelne Emittent bewertet. Eine Summenbetrachtung erfolgt nicht. Die Prüfung des Umweltlärm wird im Nachgang nur korrigiert durch die amtlichen und schwerfälligen Lärmminderungspläne. Dies ist völlig getrennt von der ehemaligen und juristisch fast nicht mehr revidierbaren Genehmigung eines Betriebes. Das bedeutet: Nachdem Betriebe einmal genehmigt worden sind, muss mit anderen einfachen Mitteln versucht werden, die Lärmgrenzen beim Umweltlärm zu reduzieren. Das wird dann versucht in dem man kleine Erdwälle aufschüttet oder innerörtliche Straßen mit Flüsterasphalt belegt (Wächtersbacher Straße). Gleichzeitig verlieren wir in der Stadt Gebiete, die als reine und allgemeine Wohngebiete ausgewiesen sind. Deren Grenzwerte sind gesetzlich nachts z.B. mit 35 und 40dB festgesetzt. Diese können schon heute nicht mehr eingehalten werden. Fechenheim-Nord hat bereits heute eine Umweltlärmbelastung nachts von 45dB, anstelle des für ein reines Wohngebiet amtlich zulässigen Höchstwertes von 35dB. Die zahllosen Umweltlärmquellen in der Summe sollten bei den Entscheidungen über Genehmigungen von Betrieben und Baumaßnahmen zwingend herangezogen werden. Bereits heute machen die Lärmquellen von der U-Bahn, Autobahnverkehr, Fluglärm und Gewerbelärm mit Dauerrauschen von Klimaanlagen der Rechenzentren, Hessen-Center oder dem Fleischereibetrieb der Firma Brandenburger einen erheblichen Teil des Umweltlärmes in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim aus. Die Folge wäre, dass die Stadt Frankfurt sonst damit beginnen muss, bestehende Wohngebiete zu streichen und diese als Mischgebiete umzuqualifizieren. Das kann aber nicht das Ziel sein und das ist von den Bürgern der Stadtteile nicht gewünscht. Es macht die allgemeine Situation nur noch schwieriger, dass bereits die heute gültigen Lärmabstandsgrenzen im Ortsbezirk zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen nicht eingehalten werden können. Dies ist bedingt durch die historisch entstandenen Quartiere. Daher sollte mit der Prüfung der individuellen Lärmemissionen eines neuen Gewerbes ebenfalls geprüft werden, ob mit den zusätzlichen Emissionen der Umweltlärm weiter ansteigen wird über ein Maß, dass die Verträglichkeit von "Gewerbe mit Wohngebieten" einschränken würde. Das nachträgliche Erstellen von zweitklassigen Lärmminderungsplänen um den Umweltlärm in den Griff zu bekommen, bringt die Belastungen in der Regel nicht mehr auf das alte Niveau. Bei den Lärmminderungsplänen werden Maßnahmen vorgenommen, wie zum Beispiel Flüsterasphalt auf Straßen, Durchgangsöffnungen zum Wohngebiet im Erlenbruch, die zugemauert werden sollen, Fahrverbot von LKW zu Nachtzeiten oder Erdwälle aufschütten. Das sind alles nur Ersatzmaßnahmen, die das Übel nicht beseitigen, sondern nur mildernd wirken. Besonders wenn wir von weiteren nachhaltigen Gewerbegebieten sprechen und genau diese entwickeln möchten, sollte der Gedanke des Umweltschutzes an erster Stelle stehen. Reduzierung von Umweltlärm ist aktiver Umweltschutz. Zu B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen zu besetzen ist nicht ausreichend für einen Schutz der Bevölkerung in Wohngebieten. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Einzelfall zwingend erforderlich, wenn schon die allgemeinen gesetzlichen Schutzabstände nicht eingehalten werden können. Eine Entfernung von nur 500m von einem Industriegebiet bedeutet bei einem Waldgebiet nur eine Lärmreduzierung von weniger als 5dB. Nur 100m von einem emittierenden Gewerbebetrieb kann ebenfalls zu gering sein. Bei einer Wohnung die sich nicht auf Erdgeschoßniveau befindet, gelangt der Schall fast ungemindert bis zum Bürger. 24 Stunden dürften dann bis zu einem 72 dB Dauerlärmpegel dort sogar nachts emittiert werden. Eine solche pauschale Genehmigung würde jedem Mieter z.B. nur den Weg einer sehr finanzaufwendigen individuellen Klage als Abwehrmittel lassen. Einer städtischen Intervention wären erneut die Hände gebunden. Bereits heute teilt das Umweltamt bei Lärmbeschwerden regelmäßig mit, die Betriebe seien so genehmigt und dem Amt seien die Hände gebunden. Diese Regelung der standardisierten Aufmerksamkeitszonen macht es dem Amt sehr einfach bei der Bewertung. Es kann nicht Ziel sein die Wohngebiete völlig aufzugeben und den Umweltlärm ( die allgemeine bereits heute bestehende Lärmbelastung) völlig außer Acht zu lassen. Frankfurt muss eine lebenswerte Stadt bleiben und die soziale Struktur muss erhalten bleiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 621 2020 1. Der Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 621 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 786/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter A im Tenor nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten", b) in der Begründung zu A im zehnten Absatz nach den Worten "Gewerbe mit Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" und c) in der Begründung zu B im ersten Absatz nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE., 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und 1 BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 775/11 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge schließen: Wir bitten den Magistrat mitzuteilen wann mit den, dem Ortsbeirat vorgestellten, Sanierungsmaßnahmen auf dem Spielplatz in der Wächtersbacherstraße und dem Bolzplatz in der Birsteiner Straße begonnen wird und wann der Abschluss der Arbeiten zu erwarten ist? Begründung: Dem Ortsbeirat wurde ein Sanierungskonzept im April 2019 vorgestellt und er Beginn der Arbeiten für Ende des Jahres 2019 angekündigt. Wann wird die Maßnahme endlich umgesetzt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 775/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 746/11 Betreff: Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland Präventive Maßnahmen zur Unfallvermeidung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen um eine Gefährdung am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße / Kaufland für Fußgänger zu vermeiden. Bezugnehmend zur ST1218 aus der EA60 vom 20.01.2020 Begründung: Seit Jahren besteht eine erhöhte Gefährdung für Bürger am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße / Kaufland. Bei Ortsbesichtigungen mit den Fachabteilungen wurde der Umstand der "verschwenkten" Fahrbahn am Zebrastreifen und der zu späten Sichtbarkeit von Fußgängern, die von Norden kommend den Zebrastreifen kreuzen wollen, festgehalten. Sehr viele Bürger, obwohl diese nur Laien sind und keine Spezialisten, bemängeln zu Recht die mangelhafte Planung des Zebrastreifens. Der Zebrastreifen ist der mit Abstand am häufigsten benutzte Zebrastreifen im Stadtteil. Vorort wurde den Teilnehmern des Ortstermins "eindrucksvoll" die Gefährlichkeit des Übergangs vorgeführt. Eine durchgeführte Sicherheitsanalyse nur mit der Anzahl der in der Vergangenheit angefahren oder getöteten Menschen durchzuführen ist nicht fachgerecht. Dies kann nicht die Grundlage für eine Eintrittswahrscheinlichkeit sein. Dies würde zum Beispiel übertragen bedeuten, man würde am Great Barrier Reef in Australien zwischen den Haien schwimmen gehen und sagt nachher, nur weil man nicht aufgefressen worden ist: "Es besteht keine Gefahr, alles ist sicher". Bei einer Risikoanalyse ist eine Eintrittswahrscheinlichkeit unter Beachtung der "verschwenkten" Fahrbahn und der Reaktionszeit des Fahrers zu ermitteln, unter Berücksichtigung der täglichen Querungen, und z.B. der körperlichen Größe des querenden Personenkreises (Kinder, Schüler etc.), Höhe der abgestellten parkenden Fahrzeuge und vielen weiteren Faktoren. Dies ist abzugleichen mit dem eventuellem Schadenspotenzial und dadurch ist das Risiko zu bestimmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6402 2020 Die Vorlage OF 746/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 749/11 Betreff: Einbahnstraße in der Salzschlirfer Straße aufheben Wann beginnt die notwendige Sanierung der Salzschlirfer Straße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: · zu prüfen und zu berichten, ob eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Salzschlirfer Straße möglich wäre. · wann die anstehende Sanierung der Salzschlirfer/Sontraer Straße beginnt. Begründung: Die Salzschlirfer Straße ist eine Einbahnstraße und in schlechtem Zustand. Nach der Anfahrt eines Betriebes in der Salzschlirfer Straße, kann eine Abfahrt nur über die Orber Straße oder die Sontraer Straße erfolgen. Der Weg über schlechte Straßen ist dann noch wesentlich länger. Die Sontraer Straße ist mit ihrem altem, schiefem Kopfsteinpflaster ebenfalls in einem sanierungsbedürftigem Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 749/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6605 2020 Die Vorlage OF 749/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 748/11 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: · Die Birsteiner Straße wird ab der Bebraer Straße bis zur Salmünsterer Straße zur Fahrradstraße mit Zusatzschild Einfahrt für Kraftwagen/Motorräder nach dem Bonner Model gewandelt. · Das alternierende Parken in der Birsteiner Straße wird aufgelöst. Begründung: Die Radroute von Frankfurt in den Osten nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort plötzlich am Kaufland- Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer und die Kraftfahrzeuge den Fahrstreifen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, weil es sich dort um eine Teststrecke für eine Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, das mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge viel zu schnell fahren und bereits im ahndungsfähigem Bereich seien. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Empfohlen wird den Fahrradfahrern gegenwärtig vom Radfahrbüro Frankfurt, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg an dem Zebrastreifen Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtunge einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es Beschwerden von Anwohner des Wohnviertels über den Verkehr, der durch das Wohnviertel abkürzt, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Sogar der Linienbus weicht öfters aus um die Fahrradfahrer zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger Frei" Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße den Kraftfahrzeugverkehr. Dadurch wird der Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und in der Birsteiner Straße wird eine seit langem geforderte und merkliche Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler kommen zu zwei dort gelegenen Schulen mit dem Fahrrad. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger Frei" für die Bewohner des Wohngebiets. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Anwohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit dieser Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (Fahrradverkehr zur Schule z.B.) und Kraftfahrzeuge haben Fahrrädern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als 5 Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit parkenden Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde festgestellt: Fahrradstraßen sind sicher, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Es ist notwendig das diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, wir schaffen eine gesündere und sportlichere Bevölkerung, eine bessere und leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 748/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD und 1 LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2020, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 21.06.2020 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine "Fußgänger- und Radfahreranbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 101/16; B 161/17; B 26/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. einen nur streifenartigen Fußgänger- und Radfahrerweg zur S-Bahn-Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, der den Großteil der Kleingärten bestehen lässt; 2. die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn-Netz zu erhalten; 3. entsprechend des Berichtes vom 19.05.2017, B 161, am Plan für eine reine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur S-Bahn-Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu 1.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen. Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu 2.: Immer wieder wird der Wunsch laut, eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr, die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" mit der U 4 und U 7 an die Gwinnerstraße (ein Kilometer zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn-Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der Anregung des Ortsbeirates 11 vom 18.11.2016, OA 101. Zu 3.: a) Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. b) In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 c) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. d) Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. e) Das Stadtplanungsamt hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main vorangetrieben. Es wäre wünschenswert, die Grünflächen dort zu erhalten. f) Es muss so viel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.08.2020 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 680/11 Betreff: Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNV (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlich er Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 77 2020 Die Vorlage OF 680/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 667/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinner-/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen bzw. Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zurzeit für diesen Bereich eingesetzt werden. Wenn auch im zentralen städtischen Bereich mehr Mittel eingesetzt werden, so ist nun dieser Schritt auch für die Stadtteile am Rande Frankfurts, die in besonderem Maße durch die Pendlerströme betroffen sind, zu vollziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 65 2020 Die Vorlage OF 667/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Linie 12" durch den Wortlaut "Linie 20" ersetzt und um folgenden Absatz ergänzt wird: "Bestehende Gemischtnutzungen durch Rad- und Fußgängerverkehr sind beizubehalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 662/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für den Umbau des gefährlichen Fußgängerüberwegs Wächtersbacher Straße/Kaufland werden die nötigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dieser Umbau soll mit Abstand vor der Fußgängerkreuzung anstelle der jetzt vorhandenen Längsparkplätze mit Querparkplätzen und hinter dem Überweg mit einer Bepflanzung o.a. geeinigten Maßnahme bebaut werden, die ein Parken auf dem Bürgersteig dauerhaft verhindert. Sollten die notwendigen Mittel wider Erwarten, nicht in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit Jahren ist der sehr stark frequentierte Überweg an der Wächtersbacher Straße ein Gefahren-schwerpunkt im Stadtteil. Ortsbesichtigungen haben bereits stattgefunden und es wurde mit den Ämtern wahrgenommen, wie von LKW und PKW über den Zebrastreifen auf den Bürgersteig zum Parken aufgefahren wird und der Bürgersteig vollflächig als Fahrbahn für Busse und PKW als Parkplatz verwendet wird. Zweitens ist das Queren dort für Fußgänger durch die Verschränkung der Fahrbahn 8 Meter vor dem Zebrastreifen nach rechts sehr gefährlich. Ein Fahrzeug kann bei einer Geschwindigkeit von 50km/h nicht mehr vollständig sicher abbremsen. Ein Fußgänger der unachtsam ist oder die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs unterschätzt oder nur den ankommenden Verkehr nicht wahrnimmt, bringt sich in erhebliche Gefahr. Durch die parkenden Fahrzeuge bis kurz vor dem Zebrastreifen sind kleinere Menschen und Kinder für den ankommenden fahrenden Verkehr überhaupt nicht zu sehen. Dieser Fußgängerübergang ist Hauptquerungspunkt für Schulkinder und Menschen aus dem Wohngebiet zum größten Supermarkt Frankfurts und diversen anderen Nahversorgern, sowie zur dortigen Bushaltestelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 60 2020 Die Vorlage OF 662/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 632/11 Betreff: Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. die im Ortstermin am 15.10.2019 besprochenen Punkte umzusetzen: Im Bereich Orber Straße 1-5 sind, so möglich beidseitig, sonst mindestens auf einer Straßenseite, Längsparkmarkierungen und mit Parkwinkeln entsprechend zu kennzeichnen. 2. Die Zufahrt in die Orber Straße von der Cassellastr. Richtung Steinauer Straße ist durch bauliche Maßnahmen für den Autoverkehr zu sperren. Der Fußweg im Kreuzungsbereich ist fortzuführen und der vorhandene Fußgängerüberweg entfällt. 3. Im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße sind auf der nördlichen und südlichen Seite Querparkplätze mit entsprechender Markierung einzurichten. 4. So möglich ist im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße die Asphaltfläche mittig zu entsiegeln und durch einen Grünsteifen mit Baumbewuchs / Büschen zu ersetzt. 5. Nördlich der Kreuzung Cassellastraße / Orber Straße wird ein Fußgängerüberweg im Bereich der vorhandenen Blindenleitlinien eingerichtet. 6. Vor der Freien Christlichen Schule werden links und rechts des Schulhofeingangs so genannte Drängelgitter installiert um das auf die Straße rennen von Kindern, beim verlassen des Schulgeländes zu verhindern. Die Platzierung ist mit der FCSF abzusprechen. 7. Im Fahrbahnbereich der Freien Christlichen Schule in der Orber Straße wird "Tempo 30" eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder, sowie auf der Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder" aufgebracht. 8. In der Wächtersbacher Straße wird von der Salmünsterer bis zur Steinauer Straße "Tempo 30" eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder, sowie auf der Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder" aufgebracht. 9. Der geteerte Bereich südlich der Orber Straße, gegenüber der freien Christlichen Schule, wird für das Beparken freigegeben. Zusätzlich wird ein eingeschränktes Parkverbot von 07:00 -09:00 Uhr und 12:30 -15:00 Uhr eingerichtet. Begründung: Die oben genannten Punkte stellen das Ergebnis des Ortstermins dar und wurden mit den anwesenden Vertretern von Ämtern, Anwohnern und Ortsbeirat besprochen. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5323 2019 Die Vorlage OF 632/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 617/11 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahingehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrer*innen gefährden (z.B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehrs in der Adam Opel Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z.B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen die nicht mehr existieren) ist, Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft eine große Gefahrenquelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5315 2019 Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 430 entstanden aus Vorlage: OF 566/11 vom 26.05.2019 Betreff: Änderung der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Wächtersbacher Straße/Cassellastraße die Lichtsignalanlage so anzupassen, dass nur Fußgänger eine eigene Grünphase haben und der restliche Verkehr eine Rotphase hat. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, an der Seite der Schule und der beiden Kindergärten den fehlenden dritten Übergang zu erstellen, damit die Kinder dort sicher kreuzen können. Begründung: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Gefährlichkeit der Kreuzung informiert und es wurden bereits in der Vergangenheit Anträge gestellt, den Bereich zu entschärfen. In ein paar Monaten wird zusätzlich an dieser Kreuzung die Kita 75 ihr neues Zuhause haben. Der dritte Kindergarten an der Kreuzung soll nächstes Jahr von der FCSF eröffnet werden. Damit werden sich direkt an dieser Kreuzung drei Kindergärten und eine Schule befinden. Die einzige Maßnahme, die ergriffen wurde, war, ein gelbes Blinklicht anzubringen. Diese Maßnahme ist nicht ausreichend gewesen. Ein Kind ist nun bereits angefahren und verletzt worden, andere Kinder kommen dort immer wieder in sehr gefährliche Situationen. Grund hierbei ist, dass die Kinder grundsätzlich beim Abbiegen nicht beachtet werden. Durch die hohe Anzahl der dort querenden Kinder und den hohen industriellen Verkehr ist es besonders wichtig, aktiv für einen höheren Schutz der Kinder zu sorgen. Die einstmalige Sparlösung mit nur zwei Kreuzungsmöglichkeiten muss auf drei Kreuzungsmöglichkeiten erweitert werden. Während der Grünphase dürfen wegen der großen Anzahl von Kindern und Fußgängern nur diese Grün haben und für alle anderen Verkehrsteilnehmer muss eine Rotphase gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2120 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 84 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 430 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4349, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2019, OF 566/11 Betreff: Änderung der Verkehrszeichensignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird gebeten an der Kreuzung Wächtersbacher Straße / Cassellastrasse die Lichtsignalanlage so umzustellen, damit nur Fußgänger eine eigene Grünphase haben und der restliche Verkehr stehen bleibt. Der Magistrat wird gebeten an der Seite der Schule und der beiden Kindergärten, den fehlenden Übergang zu erstellen, damit die Kinder dort sicher kreuzen können. Begründung: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Gefährlichkeit der Kreuzung informiert und es wurden bereits in der Vergangenheit bereits Anträge gestellt, den Bereich zu entschärfen. In ein paar Monaten wird zusätzlich an dieser Kreuzung die Kita 75 ihr neues Zuhause haben. Der dritte Kindergarten an der Kreuzung soll nächstes Jahr von der FCSF eröffnet werden. Damit werden sich direkt an dieser Kreuzung drei Kindergärten und eine Schule befinden. Die einzige Maßnahme die ergriffen wurde war, ein gelbes Blinklicht anzubringen. Diese Maßnahme ist nicht ausreichend gewesen. Ein Kind sei nun bereits angefahren und verletzt worden, andere Kinder kommen dort immer wieder in sehr gefährliche Situationen. Grund sei, die Kinder werden grundsätzlich beim Abbiegen nicht beachtet. Durch die hohe Anzahl der dort querenden Kinder und den hohen industriellen Verkehr, ist es besonders wichtig aktiv für einen höheren Schutz der Kinder zu sorgen. Die einstmalige Sparlösung mit nur zwei Kreuzungsmöglichkeiten muss auf drei Kreuzungsmöglichkeiten erweitert werden. Während der Grünphase dürfen wegen der großen Anzahl von Kindern und Fußgängern nur diese grün haben und für alle anderen Verkehrsteilnehmer muss eine Rotphase gelten. Antragsteller: SPD CDU LINKE. GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 430 2019 Die Vorlage OF 566/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 578/11 Betreff: Rote Fahrradwegmarkierung an der Ein- und Ausfahrt vom Supermarkt Kaufland Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge eine rote, gut sichtbare Farbe bei der Ausfahrt von dem Supermarktgelände Kaufland in der Wächtersbacher Straße 74 aufbringen lassen. Begründung: Die Ein- und Ausfahrt zu dem größten Supermarkt in Frankfurt in der Wächtersbacher Straße 74 führt über einen Gehweg und Radweg. Es ist sehr wichtig, dass die aus- und einfahrenden Autos registrieren, dass hier Fußgänger und Radfahrer auf dem zu überfahrenden Gehweg/Radweg sein können und Vorrang haben. Vor allen Dingen die Radroute 12 wird dort gekreuzt. Dort fahren sehr viele schnelle Fahrradfahrer die erst spät in den für den Autofahrer sichtbaren Bereich kommen. Die Ein- und Ausfahrenden Autos/LKW übersehen diese Fahrradfahrer regelmäßig. Grund dafür ist der schräg abfallende Bürgersteig. Damit diese vor dem Ein- und Ausfahren deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, soll eine rote, gut sichtbare und im dunkeln reflektierende Farbe dort aufgetragen werden, um so auf die Fußgänger und Radfahrer aufmerksam zu machen und diese zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 573/11 Betreff: Zusätzliche Altglascontainer in der Wächtersbacher Straße 74 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten neben dem Kaufland Supermarkt, in der Wächtersbacher Straße 74, auf dem Gelände der Netzdienste Rhein-Main GmbH zwei weitere Altglascontainer aufzustellen und die Beiden illegal aufgestellten Altkleidercontainer zu entfernen. Begründung: In der Wächtersbacher Straße 74 befindet sich Frankfurts größter Supermarkt. Dort werden viele Altglasflaschen in die Container eingeworfen. Es zeigt sich, dass eine angeregte höhere Frequenz der Leerungen nicht ausreichend ist. An dieser Stelle ist Platz für zwei weitere Altglascontainer. Die illegal wild aufgestellten Kleidercontainer verursachen dauerhaften Reinigungsaufwand zu Lasten der Stadt Frankfurt. Die Container werden teils mit Müll und Bauschutt befüllt und dieser wird von den Betreibern der Altkleidercontainer am Ort einfach liegen gelassen. Zusätzlich kommt es kommt zu Leerungen der Altkleidercontainer durch Dritte, die ungeeignete Textilien überall auf dem Platz verstreuen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4765 2019 Die Vorlage OF 573/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 569/11 Betreff: Anbringung von Park- und Straßenmarkierungen in der Orber Straße und Steinauer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Parkmarkierungen im Bereich Orber Straße 1-5 und in der Steinauer Straße anzubringen und den Platzbereich zwischen Orberstraße 1 und Cassellastraße neu aufzuteilen. Im Bereich Orber Straße 1-5 sind Längsparkmarkierungen anzubringen. Im Bereich Steinauer Straße bis Nummer 4 sind östlich Längsparkmarkierungen anzubringen. Im Platzbereich zwischen Orberstraße 1 und Cassellastraße ist eine Insel mit Umfahrung zu gestalten. Begründung: Im Bereich Orber Straße 1-5 wird wegen fehlender Parkmarkierungen Quer und Längs geparkt. Dies führt in der Folge zu Verengungen die Anlieferungen der hinteren Flächen mit größeren Fahrzeugen nicht mehr zulassen. Einheitliches Längsparken wäre die gewünschte Variante der anwohnenden Bürger. Im Bereich Steinauer Straße bis zur Nummer 4 wird, obwohl dies zulässig ist, rechts nicht geparkt. Die Anwohner haben das Gefühl, dort sei "Parken verboten". Bereits zwei Parkwinkel könnten hier helfen die Parkraumsituation zu verbessern und die Geschwindigkeit in der eigentlichen "Anlieger frei"- Straße etwas zu reduzieren. Der fahrende Verkehr auf dem "Orber Platz" ist oft irritiert, weil es auf dem breiten Platz keine Markierungen gibt. Die Folge ist freies "querbeet" Fahren und damit verbundenem Kurvenschneiden in die Steinauer Straße. Eine eindeutige Straßenführung wäre sinnvoll. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4763 2019 Die Vorlage OF 569/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE., 1 GRÜNE und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2019, OF 560/11 Betreff: Fußgängerüberweg an der Orber Straße/Cassellastraße Vorgang: ST 379/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bewusst ist, dass die Erhebung der erforderlichen Verkehrszahlen vor dem Umzug und der Eröffnung der Freien Christlichen Schule (Orber Straße 4) stattgefunden hat und demnach höchst wahrscheinlich nicht mehr aktuell ist. Weiterhin fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wieso es nicht möglich ist, nördlich der Kreuzung über die Cassellastraße einen Fußgängerüberweg zu installieren? Begründung: Momentane Situation (Quelle: Google Maps) Laut VwV StVO wäre ein Fußgängerüberweg nördlich der Kreuzung über die Cassellastraße möglich, da er die Vorfahrtsstraße nicht kreuzt. Wünschenswert wären natürlich vier Fußgängerüberwege, um den Schülern den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1273 2019 Die Vorlage OF 560/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 478/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel zur Einführung eines Quartierbusses / Kleinbusses im Riederwald zur Verfügung gestellt. Die Route und die Fahrzeiten orientieren sich am Bedarf und werden mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zum einen wird sich der Fußweg von der Siedlung Riederwald zur U-Bahn Haltestelle Schäfflestraße enorm verlängern, sobald die Station, wegen dem Autobahnbau, in Richtung Pestalozzischule verlegt wird; zum anderen gibt es auch andere wichtige Ziele die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind. Dazu zählen z.B. der Supermarkt Kaufland in der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße, sowie die nächste erreichbare Station um zur Sparkassenfiliale in Fechenheim zu gelangen. Mit einem Kleinbus kann die Möglichkeit geschaffen werden einzelne Ziele direkt zu erreichen oder zumindest zur nächsten Station befördert zu werden. Im Riederwald gibt es eine große Anzahl Senioren, die auf ein solches Angebot hoffen. Im Stadtteil gibt es kaum noch Angebote um notwendige Besorgungen zu erledigen. Auch könnte der Einsatz eines Busses ein Anreiz sein, das Auto stehen zu lassen. Denkbar sind im Riederwald Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 290 2018 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung an den Tenor angehängt und um den Halbsatz ". .und eine Anbindung an die U-Bahn-Stationen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 503/11 Betreff: Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes ein kostenloses WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, auf dem Kita-Vorplatz Alt-Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum in der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen, des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 312 2018 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 465/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege, in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinnerstraße/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen beziehungsweise Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 278 2018 Die Vorlage OF 465/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2018, OF 468/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2019 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Im Zuge der Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord sind diese Maßnahmen vordringlich durchzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 280 2018 Die Vorlage OF 468/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2018, OA 323 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 13.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Vorgang: M 121/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von weiteren Planungen des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potenziellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlastete Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Hanauer Landstraße sowie die Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 704 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.12.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3404, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 423/11 Betreff: Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen vor der Freien Christlichen Schule Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Orber Straße Kurzzeitparkplätze gegenüber der Freien Christlichen Schule Frankfurt einzurichten. Begründung: Bereits an der alten Schule kam es zu Beschwerden, weil Elternfahrgemeinschaften den Verkehr behindert haben. Daher möge der Magistrat prüfen wie Kurzzeitparkplätze vor der Schule eingerichtet werden können, damit die Fahrzeuge zukünftig nicht den Fahrstreifen blockieren müssen. Zur Zeit gibt es vor dem Eingang keine Parkmöglichkeiten. Auf ein zeitliches Minimum beschränktes halten wäre dort sehr sinnvoll. Der Einzugsbereich der Schule ist sehr groß und kann noch nicht optimal durch den RMV bedient werden. Daher gibt es viele private Fahrgemeinschaften und ein eigenes schulisches Busliniensystem. Sinnvoll wäre diese Maßnahme zeitnah und im Einklang mit den Zebrastreifen die an der Kreuzung Cassellastraße / Orber Straße angebracht werden und im Dialog mit der Schulleitung durchzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 423/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 423/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 423/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 423/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 423/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 419/11 Betreff: Erstellung eines Entwicklungskonzepts für eine gemischte, parkähnliche Gestaltung des Platzes an der Orber Straße, ab Cassellastraße, östlicher Teil der Orber Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten ein Entwicklungskonzept für den Bereich/Platz ab der Cassella Straße / östlicher Teil der Orber Straße zu entwickeln. Faktoren die dabei u.a. zu berücksichtigen sind: - Verkehrsverbesserung Steinauer Straße, Cassellastraße - Kurzzeitparkraum nur für PKW - Parkähnliche Struktur mit Parkplätzen und Erholungszonen mit Bänken und Bäumen auf dem Platz für Anwohner, Schüler und Beschäftigte - vorhandene alte Gleisanlagen evtl. in die Planung integrieren - Ladestationen für e-Autos ( Nachhaltiges Gewerbegebiet ) - neue Einbahnstraßenregelung prüfen - Öffentliche Teilhabe der Anwohner, Kitas, Schulen und Gewerbetreibenden Begründung: Der Platz ist ein wichtiger Schnittpunkt im Zentrum des Stadtteils. Der Platz ist in einem sehr unansehnlichen und schlechtem Zustand. Im Moment werden dort viele Schrottfahrzeuge und alte Anhänger und Unrat abgestellt bzw. abgeladen. Vor einem Monat brannten 5 Fahrzeuge ab. Durch langzeitig alte abgestellte Anhänger wachsen bereits Bäume durch. Mit der Ansiedlung der neuen Schule und dem Neubau der anliegenden Reihenhäuser sowie der großen Wohnanlage Orber Straße 1-5 ist es an der Zeit endlich die Optik des Platzes zu verändern. Bürger wünschen sich einen grünen Platz, einen optimaleren und geordneten PKW Parkraum, der ohne Anhänger und nur für zeitlich beschränktes stundenweises bzw. tägliches Parken ist. Für die Angestellten im Gewerbegebiet und Besucher der Schule fehlt eine grüne Oase mit Sitzmöglichkeiten für Pausen- und Erholungszeiten. Die Verkehrsregelung wird in dem Bereich überhaupt nicht eingehalten und die "Anlieger frei" Schilder in der Steinauer Straße werden von hunderten Fahrern täglich absichtlich missachtet. Das teilweise dazu gehörende angrenzende Gebiet gehört zum Förderprogramm Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord / Seckbach. Von daher wäre es sinnvoll dort zukunftsorientierte Planungen für Elektromobilität zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen entsprechenden Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2018, OF 418/11 Betreff: Verkehrslenkende Maßnahmen - Wächtersbacher Straße Vorgang: ST 1392/16; OM 323/16 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Wächtersbacher Straße, östlich des Zebrastreifen am Kaufland Gelände: Den jetzigen Bürgersteig etwas zu verkleinern und dort Querparken nur für PKW einzurichten. Hinter den neuen Querparklätzen den Fahrradstreifen bereits beginnen zu lassen und früher auf den Gehsteig zu leiten. Den Bereich für das Querparken früher vor dem Zebrastreifen enden zu lassen und die am nächsten zum Zebrastreifen befindlichen zwei Parkplätze bereits zur Fahrradspur zu machen. Geeignete Maßnahmen zu ergreifen um das Parken auf dem Gehwegs zu verhindern Begründung: Der Zebrastreifen ist stark frequentiert und davon sind ein hoher Anteil Kinder. Die auf der Nordseite wartenden Fußgänger können durch die rechts parkenden Autos und die dort nach rechts verschwenkte Fahrbahn nur sehr spät von den Fahrzeugführern gesehen werden. Die Gefährdung für Fußgänger ist an dieser Stelle sehr hoch. Auf dem Bürgersteig besteht zusätzlich hohes Verkehrsaufkommen durch PKW und LKW die dort Parkplätze suchen. In der kurzen Zeit des Ortstermins sind vier Fahrzeuge auf dem Bürgersteig entlang zum wilden Parken auf dem Gehweg um die Teilnehmer herumgefahren. In der Stellungnahme 1392 zur OM323/16 wurde bereits vom Magistrat angeregt zwei Parkplätze zu entfernen um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Beim Ortstermin wurde die Lösung im obigen Antrag an dieser Stelle als annehmbarer Ersatz für eine Bedarfsampelanlage angesehen. Damit wird einerseits die Problematik des Parkdrucks entspannt, die Verkehrssicherheit sehr erhöht und ebenfalls das Problem der fahrenden LKW und PKW auf dem Bürgersteig und das Auffahren der Kraftfahrzeuge bei dem Zebrastreifen gelöst. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 323 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3841 2018 Die Vorlage OF 418/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2018, OF 420/11 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Kauflandzufahrt (Wächtersbacher Straße 75) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt der Wächtersbacher Straße 75 verkehrssicherer zu gestalten und zwar durch: - Wegfall einer Parkbucht rechts zwischen Zufahrt und Bushaltestelle - bessere Positionierung des Spiegels gegenüber der Einfahrt Begründung: Durch die Fa. Kaufland findet ein starker Verkehr an der Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 und auf der Wächtersbacher Str. allgemein statt. Es kam in der Vergangenheit zu mindestens einem schwerwiegenden Unfall an dieser Zufahrt. Zwar besteht die Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 aus drei Fahrstreifen (je ein Links- und ein Rechtsabbieger in Richtung Wächtersbacher und einem Fahrstreifen in Richtung Fa. Harley-Davidson) und ist breit ausgestaltet. Aber durch das Parken an der eingezeichneten Parkbucht rechts der Zufahrt auf der Wächtersbacher Str., wird die Sicht der Verkehrsteilnehmer derart beeinträchtigt, dass es ohne ein Eintasten auf die Wächtersbacher Str. nicht möglich ist, auf diese überhaupt einzufahren. Das führt zu gefährlichen Situationen, die durch den Wegfall der rechten Parkbucht und einer vorteilhaften und besseren Positionierung des Spiegels gegenüber der Zufahrt behoben werden könnten. Aus der Zufahrt kommend rechts in Richtung Klassikstadt befindet sich die Bushaltestelle "Lauterbacher Straße". Zwischen Zufahrt und Bushaltestelle befindet sich eine Parkbucht. Durch Wegfall wäre der Blick auf die Wächtersbacher Str. in Richtung Klassikstadt frei und ein Einfahren gefahrlos möglich. Durch die bessere Positionierung des Spiegels würde der Blick auf den vom Riederwald kommenden Verkehr ebenfalls frei und erheblich verbessert sein. Siehe beiliegendes Bild. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3842 2018 Die Vorlage OF 420/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 386/11 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: · Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke · vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg vor der Tür zur Trauerhalle · Wächtersbacher Straße an geeigneter Stelle laut Beschluss · gegenüber vom Fechenheimer Schwimmbad, Konstanzer Straße · Anlegestelle Primusline in Fechenheim · Fechenheim direkt am Mainufer an geeigneter Stelle laut Beschluss · Ende der Steinauer Straße am Eingang zum Wald · Fechenheim Nord an geeigneter Stelle laut Beschluss · Riederwald an geeigneter Stelle laut Beschluss · alte Straßenbahnstrecke nach Bergen zwischen Bitzweg und Wilhelmshöherstraße · vor dem Eingangstor der Pestalozzischule bei den Fahrradständern (mind. 2 Bänke) · Gustav-Behringer-Straße an geeigneter Stelle laut Beschluss · Am Sausee an geeigneter Stelle laut Beschluss Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3512 2018 Die Vorlage OF 386/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor die Worte ". . sowie ausreichend Abfallbehälter. ." hinzugefügt und die Aufzählung um den Punkt " Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 377/11 Betreff: Poller auf dem Gehweg Wächtersbacher Straße, zwischen Hausnummer 89 und 101 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg Wächtersbacher Straße zwischen HN 89 und 101 Poller aufzustellen. Begründung: Der Verkehr auf der Wächtersbacher Straße staut sich regelmäßig in Fahrtrichtung Riederwald. Ungeduldige PKW Fahrer nutzen vermehrt den breiten Geh- und Radweg mit seinen diversen Einfahrten zum lokalen Gewerbe, um den Stau großzügig zu umfahren, indem sie links in eine Einfahrt abbiegen, über den Geh- und Radweg in Richtung Fa. Wilhelm Brandenburg vorziehen, um dann aus einer der dortigen Einfahrten wieder links auf die Wächtersbacher Straße einzubiegen. Dies ist nicht nur verboten, es gefährdet auch in hohem Maße Fußgänger und Fahrradfahrer auf dem Geh- und Radweg. Durch das Aufstellen beispielsweises eines Pollers an einigen Einfahrten oder eben an jeder Einfahrt, nimmt man dem verbotsmäßigen Befahren die Grundlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3320 2018 Die Vorlage OF 377/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 378/11 Betreff: Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Fußgängerüberwege an der Orber Straße / Cassellastraße einzurichten, um die Schulwegsicherung im Schuljahr 2018/2019 sicherzustellen. Begründung: Die Freie Christliche Schule zieht noch in diesem Jahr von der Jakobsbrunnenstraße in ihren Neubau auf das Gelände der Klassikstadt, sodass das nächste Schuljahr in dem neuen Gebäude begonnen wird. Der Haupteingang der Schule wird über die Zufahrt der Klassikstadt in der Orber Straße 4a zu erreichen sein. Dies wird auch die postalische Anschrift werden. Momentan ist an der Kreuzung bereits ein Fußgängerüberweg über die Orber Straße rechtseitig in Richtung Wächtersbacher Straße angelegt. Es sollte mindestens noch ein weiterer Fußgängerüberweg über die Cassellastraße angelegt werden, um den Schülern das gefahrlose Überqueren der Cassellastraße zu ermöglichen. Wünschenswerterweise könnte die gesamte Kreuzung mit Fußgängerüberwegen ausgestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3321 2018 Die Vorlage OF 378/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 357/11 Betreff: Kleinbus/Shuttlebus von Riederwald Mitte zur U-Bahn-Station Schäfflestraße einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden und ggf. weitere Haltepunkte einplanen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen ob zwischen Riederwald Mitte und U-Bahnstation Schäfflestraße ein Kleinbus / Shuttlebus eingesetzt werden kann um Passagiere zu befördern, sobald die Gleise in Richtung Pestalozzischule verlegt wurden. Es könnte ausreichen die Taktung von 7 bis 19 Uhr zu planen. Denkbar sind Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße / Schäfflestraße und ggf. ein weiterer Halt in der Schäfflestraße / Friedrich List Straße. Ggf. könnten auch weitere Stationen eingeplant werden, die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind, z.B. den Supermarkt Kaufland auf der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße. Die Prüfung sollte zeitnah geschehen, damit die Maßnahme rechtzeitig geplant werden kann. Der Ortsbeirat sollte in die Planung der Haltestellen einbezogen werden. Begründung: Die Haltestelle Schäfflestraße wird sobald die Gleise verlegt wurde, nur mit einem deutlich längeren Fußmarsch zu erreichen sein. Dies stellt insbesondere für Senioren, Gehbehinderte und Familien mit Kleinkindern ein Problem dar. Ein weiteres Problem ist das es nur einen Discounter im Riederwald am Waldrand gibt, dieser ist z.B. von der Seniorenwohnanlage sehr weit entfernt. Nachdem der Rewe im Hessen Center geschlossen hat, wäre es wünschenswert wenn die BürgerInnen noch eine andere Alternative hätten. Der Supermarkt Kaufland und die Märkte in der Victor Slotosch Straße sind jedoch fußläufig zu weit weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr umständlich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3159 2018 Die Vorlage OF 357/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2018, OF 366/11 Betreff: Weg zwischen Riederwald Riederbruch und Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den bestehenden Weg zwischen südlichem Ende des Riederbruchs und der Orberstraße, Gegenstand der ST1866 vom 18.09.2017, durch eine neue Asphaltdecke kurzfristig zu ertüchtigen als alternative Radstrecke aus dem Osten Frankfurts und des Umlands in die Frankfurter Innenstadt zu etablieren. In der Fortsetzung nach Osten ist die Einrichtung von Fahrradstreifen in der Orber Straße zeitnah zu realisieren. Begründung: nach wie vor stellt die Hanauer Landstraße zwischen östlicher Frankfurter Stadtgrenze und Riederhöfe / Ostpark die einzige ernstzunehmende Radverbindung zwischen Frankfurter Osten / östlichem Frankfurter Umland und Frankfurter Innenstadt dar. Der bestehende Radweg entlang der Hanauer Landstraße ist auf Grund der Bedeutung der Hanauer Landstraße für den motorisierten Verkehr für Radfahrer*innen aus lufthygienischer, sicherheitstechnischer Sicht ein nur schwer zumutbarer Weg. Auch die Strecke entlang der Wächtersbacher Straße und dem Erlenbruch ist auf Jahre hinaus auf Grund der Bausituation durch den Riederwaldtunnel keine wirkliche Alternative, So scheint es zwingend notwendig, will man mit einer Förderung des Radverkehrs ernst machen, andere Alternativen schnell einzurichten und anzubieten. Das bestehende tägliche Verkehrschaos im Frankfurter Osten und die lufthygienische Situation zwingt dazu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3163 2018 Die Vorlage OF 366/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2018, OF 353/11 Betreff: Sparkassenfiliale im Riederwald erhalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über seine Aufsichtsratsmitglieder in der Frankfurter Sparkasse 1822, oder durch Gespräche mit deren Träger, der Landesbank Hessen Thüringen, drauf hinzuwirken, dass es nicht zu weiteren Filialschließungen im Frankfurter Osten kommt. Presseberichten zu Folge soll die Filiale in der Schäfflestraße im Riederwald im Sommer 2018 geschlossen werden. Dies muss verhindert werden. Begründung: Viele ältere Bürger*innen sind auf den persönlichen Kontakt und Unterstützung in ihrer Bankfiliale angewiesen. Ein Geldautomat kann dies nicht ersetzen. Als die Filiale in der Wächtersbacher Straße, in Fechenheim, geschlossen wurde hat der Magistrat damals Verständnis geäußert: (ST647/2003) "An diesem Standort verbleiben sowohl ein Geldausgabeautomat als auch ein Kontoauszugsdrucker, sodass die Kunden weder von der Bargeld- noch von der Informationsversorgung abgeschnitten werden. Die nächste Geschäftsstelle der Frankfurter Sparkasse im Riederwald Schaefflestraße 24 befindet sich etwa in 1.000 Meter Entfernung." Genau diese Geschäftsstelle steht nun zur Disposition. Mit großen Finanzmitteln versucht der Magistrat dem Einzelhandelssterben in den Stadtteilen entgegen zu wirken. Zurzeit wird die Schäfflestraße im Riederwald durch umfangreiche Erneuerungen aufgewertet. Dazu muss aber auch der Erhalt von Bank- und Postdiensten gehören. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3157 2018 Die Vorlage OF 353/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2018, OF 352/11 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt Riederwald - Schließung verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli / August 2018 geschlossen werden soll. Der Magistrat möge die Frankfurter Sparkasse daran erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen Thüringen, wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern zu verfügt. Der Magistrat möge darauf drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Begründung: Auszug der Frankfurter Sparkasse: www.frankfurter-sparkasse.de - Unternehmensportrait: Marktführerin im Privatkundengeschäft im Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für 40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie das Leben der Bürger und die Zukunft der Region. Die Filiale ist nachdem die Filiale in der Wächtersbacher Straße geschlossen wurde nicht nur für Riederwälder Kunden, sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht mal mehr einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten der ING-Diba Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit Fremd-nutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind den Geldautomaten zu benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser Personenkreis von der alltäglichen Erledigung ihrer Bankgeschäfte ausgeschlossen wird. Ein SB Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2 Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu tragen haben. In ST 572 hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich möchten wir der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf, dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von MitarbeiterInnen die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen. Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist es nicht zuzumuten das sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen, oder bis zur Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die "häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Wir weisen diesen Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen schließen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3156 2018 Die Vorlage OF 352/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 361/11 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Zufahrt Kaufland (Wächtersbacher Straße 75) - Wegfall von zwei Parkbuchten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt der Wächtersbacher Str. 75 durch geeignete Maßnahmen (Wegfall von zwei Parkbuchten rechts und links der Zufahrt) verkehrssicherer zu gestalten. Begründung: Durch die Fa. Kaufland findet ein starker Verkehr an der Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 und auf der Wächtersbacher Str. allgemein statt. Es kam in der Vergangenheit zu mindestens einem schwerwiegenden Unfall an dieser Zufahrt. Zwar besteht die Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 aus drei Fahrstreifen (je ein Links- und ein Rechtsabbieger in Richtung Wächtersbacher und einem Fahrstreifen in Richtung Fa. Harley-Davidson) und ist breit ausgestaltet. Aber durch das Parken an den eingezeichneten Parkbuchten rechts und links der Zufahrt auf der Wächtersbacher Str., wird die Sicht der Verkehrsteilnehmer derart beeinträchtigt, dass es ohne ein Eintasten auf die Wächtersbacher Str. nicht möglich ist, auf diese überhaupt einzufahren. Das führt zu gefährlichen Situationen, die durch den Wegfall der beiden rechts und links befindlichen Parkbuchten behoben werden könnten. Aus der Zufahrt kommend rechts in Richtung Klassikstadt befindet sich die Bushaltestelle "Lauterbacher Straße". Zwischen Zufahrt und Bushaltestelle befindet sich eine Parkbucht. Durch Wegfall wäre der Blick auf die Wächtersbacher Str. in Richtung Klassikstadt frei und ein Einfahren gefahrlos möglich. Durch den Wegfall der linksseitigen ersten Parkbucht in Fahrtrichtung Riederwald würde der Blick auf den von dort kommenden Verkehr ebenfalls frei sein. Siehe beiliegende Bilder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der stellv. Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Abstimmung: Zu a) und b) Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2018, OF 319/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße - die erforderlichen Mittel bereits 2018 in den Haushalt einzustellen. Begründung: Im Zuge der Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord sind diese Maßnahmen vordringlich durchzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 81 2018 Die Vorlage OF 319/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2018, OF 320/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen Sanierung und Neugestaltung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für den Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um dort die dringend anstehende Grundsanierung komplett durchzuführen. Begründung: Der Spielplatz besteht aus einem ungeordneten Rasenbereich und Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zur Zeit von Hunden nebst Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. In der unmittelbaren Nähe befinden sich zwei Kindertagesstätten und ein Hort, welche den Spielplatz früher umfangreich nutzten. Der Spielplatz steht bereits seit längerem für eine Grundsanierung an und in diesem Rahmen sollten die Vorschläge der beteiligten Gremien unter Beachtung der OM1508 realisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 82 2018 Die Vorlage OF 320/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 285/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe; 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinner-/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen bzw. Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 54 2018 Die Vorlage OF 285/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 304/11 Betreff: Haushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 304/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und 1 FDP gegen SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2017, OF 263/11 Betreff: Ausbau der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße/Cassellastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage am Überweg Cassellastraße, Einmündung Wächtersbacher Str. mit einer Erweiterung auszustatten, damit eine Gefährdung von Fußgängern vermieden wird. Es sollen zwei Warnleuchten, blinkendes Gelblicht, jeweils an den Masten der Lichtsignalanlage am Überweg Cassellastraße an der Einmündung in die Wächtersbacher Straße angebracht werden. Begründung: An dieser Einmündung befindet sich die Kindertagesstätte St. Hildegard in der Cassellastr. 2. Der Überweg in der Cassellastr. wird vor allem von Eltern mit ihren Kindern genutzt. Die Lichtsignalanlage ist so geschaltet, dass bei einer Grünphase für die Wächtersbacher Str. die Fußgängerampel in der Cassellastr. ebenfalls Grünlicht zeigt. Die Fußgängerampel in der Cassellastr. ist für Verkehrsteilnehmer, die aus der Wächtersbacher Str. in die Cassellastr. einbiegen, nur sehr schlecht zu erkennen. Anwohner berichten, dass es trotz Grünlicht für die Fußgänger auf dem Überweg in der Cassellastr. immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, da der abbiegende Verkehr von der Wächtersbacher Str. die Fußgänger auf dem Überweg in der Cassellastr. nur spät oder überhaupt nicht wahrnimmt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2017 Die Vorlage OF 263/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 253/11 Betreff: Einrichtung einer Sperrfläche in der Bebraer Straße zwischen Hausnummer 11 und 13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Eine Sperrfläche hinter der Garagenausfahrt (in Richtung Wächterbacher Straße) der Häuser 11 u. 13 einzurichten. Begründung: Die Bewohner der Häuser 11 u. 13 beschweren sich, dass das Ausfahren aus der Tiefgarage nur sehr schwer möglich ist, da die Sicht auf den fließenden Verkehr oft durch parkende Autos versperrt wird. Die Einrichtung einer Sperrfläche würde hier Besserung verschaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2347 2017 Die Vorlage OF 253/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 249/11 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße (OA 160) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.: Die B316 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. B.: Der Magistrat wird aufgefordert den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut zu prüfen unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte. Im Bericht B316 sind drei Argumente angeführt die zur einer negativen Entscheidung des Antrags führen könnten: 1. Aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30kmh angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort z.Zt. noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen um neue Maßnahmen zu ergreifen, wäre die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen ? Von 22:00 bis 06:00h morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr komplett verboten (>7.5t) Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo 30 Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen ? Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht ? (z.B. Dieburger Straße, der Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) In der Straße Alt-Fechenheim vom Ortskern zum Cassella Industriegelände ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 in 2016 umgesetzt worden. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung des Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim ? Gab es hier unfallbedingte Unfallzahlen oder handelte es sich um Unfallhäufungsstelle die von der Unfallkommission behandelt wurde ? 2. Aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zur Zeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat in 2017 mindestens 2 Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittenen Geschwindigkeit von 50km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht ? Die uns bekannten schweren Unfälle in 2017 sind alle bei unter 50km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und am hellichten Tag. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind im Punkt 3 aufgezählt. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt das Industriegebiet zu revitalisieren und mehr Arbeitsplätze dort zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat dort erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da zusätzlich dort eine S-Bahnstation geplant ist. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können ? 3. Aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt), direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort "Klassikstadt" liegt direkt an der Wächtersbacher Straße. Mit Veranstaltungen, wie dem Streetfood Festival und vielen anderen nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen in der Stadt Frankfurt ein besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017 während eine solche Veranstaltung stattfand. Es sind direkt an der Straße folgende weitere besonders schützenswerte Anlieger: 1 Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) 1 Kinderhort mit Kindergarten ( Eröffnung 2018 ) 1 Kindertagesstätte ( St. Hildegard, Caritas ) 2 Sporthallen, die von Kindern genutzt werden ( Fabriksporthalle und FCSF ) Es sind weniger als 100m davon in den Seitenstraßen gelegen: 1 Schule Haupt-Real und Grundschule ( KHS ) 1 Kindergarten mit Hort ( Sonnenschein ) Fuldaer Straße Es sind weniger als 150m davon in der Seitenstraße gelegen: Kindertagestätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen u.a. zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen ? Es gab in letzter Zeit bereits fünf Anträge in dem Bereich zu notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße. Keiner ist bisher umgesetzt worden. Besteht Hoffnung aufgrund der Sachlage diese vorhergehenden Anträge nun erneut neu zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen ? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. In 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bereits mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und es hat zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und der Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße dies nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wieviele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnerten bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es um Maßnahmen zu ergreifen ? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist Einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 198 2017 Die Vorlage OF 249/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt A. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2017, OF 215/11 Betreff: Radweg zwischen Mainkur und Hafenpark Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den schon heute in großen Teilen vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Mainkur, entlang der Wächtersbacher Straße, der Orber Straße, südlich des Licht- und Luftbades Riederwald (nördlich der Gleise), der Riederspießstraße, am südlichen Rand des Ostparks, der Ostparkstraße, Danziger Platz und Philip-Holzmann Weg als zusammenhängenden Weg zwischen dem Frankfurter Osten und der Frankfurter City auszuweisen, in einen für Radfahrer*innen sicheren Zustand zu bringen und als West-Ost Route, alternativ zur Hanauer Landstraße weiter zu entwickeln. Hierzu ist eine Planung zu erstellen, diese dem Ortsbeirat vorzustellen und anschließend in Absprache mit dem Ortsbeirat umzusetzen. Begründung: Politik hat erkannt, daß das Fahrrad ein ernstzunehmendes Fortbewegungsmittel ist um Menschen auf kurzen Distanzen bis 10 km von A nach B zu transportieren. Es ist eines der Instrumente der Mobilität den Verkehrskollaps des Individualverkehrs in den Städten und deren Peripherie abzuwenden. Dieser Verkehrsträger muss dazu aber auch in die Lage versetzt werden diese Rolle ernstzunehmend zu Übernehmen. Gerade in den Wegebeziehungen zwischen der Peripherie und dem Stadtzentrum ist dringend eine Entwicklung und Verbesserung geboten. Die Hanauer Landstraße als Weg für den Fahrradverkehr stellt sich als gefährlich und absolut nicht adäquat ausgebaut dar. Firmenein- und -ausfahrten sind eine permanente Gefahrenquelle. Die Wegeführung ist nicht angepasst an eine flotte Fortbewegung mit dem Fahrrad. Der oben skizzierte Weg entlang der Eisenbahntrasse bietet die große Chance dem Fahrradverkehr einen für ihn priorisierten Weg zur Verfügung zu stellen, der sicheres und schnelles Fortkommen gewährleisten kann. Ungefähre Routenführung (Google maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1806 2017 Die Vorlage OF 215/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2017, OF 213/11 Betreff: Verbesserte Anbindung Gewerbegebiet Fechenheim-Nord an den ÖPNV Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Anbindung des Gewerbegebiets Fechenheim-Nord durch den ÖPNV von Montag bis Samstag adäquat sicherzustellen, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben ohne Auto einkaufen zu können. Begründung: Seit der Ansiedlung des Warenhauses "Kaufland" in der Wächtersbacher Straße wird dieses sehr stark frequentiert. Die Busse der Linien 41 und 44 verkehren größtenteils in sehr ausgedünntem Takt und stellen keine Alternative zum Auto für die Bürger dar. Aufgrund des geringen Taktes kommt es häufig vor das Eltern mit Kinderwagen, Bürger mit Rollatoren und / oder anderen Transportwagen keinen Platz in den Bussen finden. Gerade für ältere Bürger ist es eine Belastung weitere dreißig Minuten zu warten oder längere Strecken mit den Einkäufen zu Fuß zu erledigen. Des Weiteren würde sicherlich der ein oder andere Bürger sein Auto stehen lassen, sofern von Fechenheim-Nord eine ordentliche Busanbindung besteht, die insbesondere auch von den Arbeitnehmern im Industriegebiet Fechenheim genutzt werden könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1804 2017 Die Vorlage OF 213/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2017, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 206/11 vom 07.05.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo-30-Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße sowie die gerade erweiterte Tempo-30-Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürgerinnen und Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen AG, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH sowie weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund-, Haupt- und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befinden sich nicht unerhebliche Wohnbebauungen sowie neu entstandene Wohnbebauungen. Ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, circa zehn Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, zwei Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn-Station, zwei neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund-, Realschule und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z. B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben, um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße/Ecke Bebraer Straße; 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage; 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage; 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage; 5. Schlitzer Straße - Antrag für eine Ampelanlage. Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren, wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1575, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 206/11 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße ist Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo 30 Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße, sowie der gerade erweiterten Tempo 30 Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH und weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund, Haupt und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befindet sich nicht unerhebliche Wohnbebauung sowie neu entstandene Wohnbebauung, ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, ca. 10 Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, 2 Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn Station, 2 neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund, Real und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z.B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße Ecke Bebraer Straße 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage 5. Schlitzer Straße Antrag für eine Ampelanlage Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 160 2017 Die Vorlage OF 206/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2017, OF 189/11 Betreff: Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße einen Zebrastreifen oder eine Verkehrsampel einrichten (Südseite der Wächtersbacher Straße zum Queren der Schlitzer Straße). Begründung: Auf der Wächtersbacher Straße ist sehr viel Verkehr und diese Kreuzung hat sehr viel divergierenden Verkehr. Es gab mehrfach von Bürgern den berechtigten Hinweis auf die Schwierigkeiten einer Querung dieser Stelle. An dieser Stelle ist reger Fußgängerverkehr, da sich durch die Ansiedlung inzwischen vielfältigen Einzelhandels ein erheblich größerer Fußgängerverkehr als früher entwickelt hat. Im südlichen Industriegebiet gibt es inzwischen mehr als zehn kulturelle ethnische und religiöse Einrichtungen, ein Flüchtlingsheim und Arbeiterwohnheime und in Zukunft eine S-Bahnstation und mehr Gewerbebetriebe als noch vor einiger Zeit. Es ist schwierig, an dieser Stelle auf die andere Straßenseite zu gelangen. Die Fahrbahn ist an dieser Stelle in der Schlitzer Straße, um den LKW ein besseres Abbiegen zu ermöglichen, sehr breit. Eine Querungshilfe gibt es in dem Bereich nicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1488 2017 Die Vorlage OF 189/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 143/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die weiterführende Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße - die erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Im Zuge der Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord sind diese Maßnahmen durchzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 78 2017 Die Vorlage OF 143/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 155/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen. Sicherung und Neugestaltung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße Vorgang: OM 1508/12 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für den Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um dort die dringend anstehende Grundsanierung durchzuführen. Ebenfalls durch eine gartenarchitektonische Gestaltung die Spielbereiche räumlich zu gestalten von einer zu bestimmenden Hundewiese zu trennen. Begründung: Auf dem städtischen Flurstück 116/114 nördlich der Wächtersbacher Straße sind die beiden Spielplätze von den dazwischenliegenden Rasenbereich räumlich zu trennen und die verbleibende Rasenfläche als Hundewiese auszuweisen. Der Spielplatz bedarf einer Grundsanierung. Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zur Zeit von Hunden nebst Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. In der unmittelbaren Nähe befinden sich zwei Kindertagesstätten und ein Hort, welche den Spielplatz früher umfangreich nutzten. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den Durchgangswegen, kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko für Kinder zu erkranken sehr hoch. Durch eine klare Trennung in Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine planerische Öffnung des Spielplatzes nur an bestimmten Stellen durch Schleusen oder Tore wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen. Die heutzutage übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein. Mittlerweile gibt es einen dritten Kindergarten in unmittelbarer Nähe von dem der Spielplatz. Der Spielplatz steht bereits für eine Grundsanierung an und in diesem Rahmen sollten die Vorschläge der beteiligten Gremien unter Beachtung der OM1508 realisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1508 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 88 2017 Die Vorlage OF 155/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2016, OA 101 entstanden aus Vorlage: OF 90/11 vom 18.11.2016 Betreff: Den Verkehr, nördlich der Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 268/12 OBR 11; ST 1428/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zur Entlastung der Wächtersbacher Straße auf die Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung, zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße zu führen; 2. die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem kompletten Verlauf zu erneuern und diese für Lastkraftwagen als ausgebaute, vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr zum Autobahnanschluss A 66 zu führen; 3. eine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker zu erstellen. Begründung: a) Kein Fahrverbot für Lastkraftwagen. Die neue Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße zur Autobahn 66 geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu geplante Straße wird für Lastkraftwagen von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht nutzbar sein, da in diesem Bereich ein striktes Fahrverbot für Lastkraftwagen besteht. Dieses Fahrverbot ist wichtig für das Wohngebiet der Wächtersbacher Straße, da dies ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich Grund-/Haupt- und Realschule, Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, welcher über den eines "reinen Wohngebietes" hinausgeht. b) Zusätzlicher Lärm bedeutet Auflagen und finanzielle Nachteile für Gewerbetreibende. Das Industriegebiet wird durch den Bau schweren Schaden erlangen, weil zwar aus baurechtlicher Sicht für das Gewerbe Bestandsschutz besteht, sich allerdings das Emissionsschutzrecht am dynamischen "Stand der Technik" orientiert und nachträgliche Anordnungen, zum Nachteil der Gewerbetreibenden, zulässt und verlangt. Dies wird dazu führen, dass Investitionen und Auflagen in weniger emittente Maschinen sowie aktiven beziehungsweise passiven Lärmschutz, bei den Unternehmen hohe Kosten verursachen werden. Dies würde kontraproduktiv zu dem durch mannigfaltige EU-, Bundes- und Stadtförderungen begleiteten Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach" laufen. Die für das Gebiet wichtige Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. OHG hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starken Groß-Lastkraftwagen-Verkehr. Die Firma hat sich in dieser Angelegenheit schon an die Stadt Frankfurt am Main sowie den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der Nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt, es sei berechnet worden, dass ein Abbiegen eines Sattelschleppers am Tunnelausgang nach links technisch möglich sei. "Es sei nicht einfach, aber möglich!", so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Das ist keine zukunftsorientierte Planung für ein Gewerbegebiet, wenn den Bedürfnissen der Anlieger nicht nachgekommen wird. c) Sanierungsstau Orber Straße und Schlitzer Straße. Die Orber Straße und Schlitzer Straße verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. In diesem Bereich besteht Sanierungsstau bezüglich des Straßenzustands. Es ist im Interesse der dort ansässigen Betriebe, die Straßen aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu erschließen. d) Die neue Hugo-Junkers-Straße hat einen sehr geringen Nutzwert, weil Parkplätze und Zufahrten zu Grundstücken nicht vorhanden sind. Die neue Hugo-Junkers-Straße, nördlich der Unterführung, hat weder einen Anschluss an irgendwelche Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße, noch sind dort Parkplätze vorgesehen. Daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen. Es wäre sinnvoll diese zehn Millionen Euro für eine schon lange nötige Sanierung der Straßen im Gewerbegebiet zu verwenden. e) Zusätzliche und erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm für Fechenheim-Nord. Im Jahr 2003 wurde begonnen, ein verpflichtendes Lärmschutzkonzept für den Stadtteil zu entwickeln, allerdings nie beendet. Dieses wurde im Jahr 2008 und 2010 wiederholt ohne Erfolg eingefordert. Diese Lärmschutzplanung sollte im Jahr 2012 endlich fertig sein und im Ortsbeirat vorgestellt werden. Bis heute ist dies nicht geschehen. Das Gebiet Fechenheim-Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits heue schon in Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels hat der Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Viele Liegenschaften haben einen Anspruch auf Schadensersatz sowie auf den Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen. Klagen gegen weitere Lärmbelastungen haben sehr große Erfolgschancen. f) Bürgerproteste - Schutzzone zwischen Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet". Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen Wohngebiet müsste eigentlich eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur die Wächtersbacher Straße. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht bei Weitem nicht den heutigen Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch die Firmen im Gebiet, wie zum Beispiel Harley Davidson und der Großanlage Klassikstadt, in der auch an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil hinein zu hören sind. Es gibt bereits starke Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Industriegebiet. Nach einer diesjährigen sehr gut besuchten Bürgeranhörung zu diesem Thema hat man sich, um Lösungsmöglichkeiten des Miteinanders zu finden, vorerst auf einen runden Tisch geeinigt. g) Gewerbetreibende wünschen bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen. Bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet klagen Gewerbetreibende über die langen Standzeiten im Stau. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat Frankfurt am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe schneller erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich. Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der aktuellen Planung und dem abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist zu befürchten, dass nicht gewünschte Rückstauungen in den Bereich der Hanauer Landstraße erfolgen werden. h) Wächtersbacher Straße bereits heute Stau geplagt und überlastet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute völlig überlastet. Der Verkehr staut sich dort morgens, mittags und abends westwärts bis hinter die Zufahrt zum Kaufland-Gelände. Einen zusätzlichen Zufluss von Fahrzeugen von der Hanauer Landstraße kommend auf diese Straße kann nicht zielführend sein, um dort die jetzige katastrophale Situation zu verbessern. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: "Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite." VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Nun soll, trotz des vermeintlich zu großen und völlig ausgelasteten Verkehrs auf der Wächtersbacher Straße, von der Hanauer Landstraße zusätzlicher Verkehr dorthin geleitet werden. i) Gutachten "Speer + Partner" veraltet und wesentliche Punkte wurden nicht geprüft. Bei dem Gutachten von Speer + Partner aus dem Jahre 2007 zur Vorplanung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information vor und einige wichtige und wesentliche Punkte wurden nicht mit geprüft. Siehe dazu auch die Vorlage OA 268. Zusätzlich haben sich in den letzten zehn Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben. Diesen wurde bisher nicht Rechnung getragen (Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen, Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Gewerbebetriebe und eine große neue Schule). j) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 849. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung beziehungsweise Minimierung der landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens, durch zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen, wäre nicht in so großen Teilen notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker bestehen bleiben kann. Jetzt müssen auch diese Flächen ausgeglichen werden. Das Stadtklima muss in diesem Bereich verbessert werden. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnten weitgehend entfallen. In dieser Machbarkeitsstudie des Stadtplanungsamtes für Fechenheim-Nord "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M." steht: "Definition: Ein nachhaltiges Gewerbegebiet ist zukunftsfähig und berücksichtigt dabei ökologische, ökonomische und soziale Kriterien, die durch koordinierte Zusammenarbeit mit allen Akteuren realisiert werden." Es ist unumgänglich, eine neue sinnvolle Planung, die sämtliche Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2012, OA 268 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1428 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 101 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1101, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2016, OF 92/11 Betreff: Wegweiser zur Klassikstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen ob es möglich ist Wegweiser zur Klasssikstadt aufzustellen. Die Schilder sollten von der Gestaltung wie Schilder zu öffentlichen Einrichtungen sein (z.B. Hinweisschilder zu Friedhof, Sportstätten, etc. weißes Pfeilschild mit schwarzer Beschriftung). So dies möglich ist sollte eine Beschilderung von der Wächtersbach Straße aus Richtung Borsigallee kommend den Verkehr über die Schlitzerstraße in die Orber Straße leiten. Sowie von der Hanauer Landstraße aus kommend über die Cassella Straße. Begründung: Die Anwohner in Fechenheim Nord fühlen sich bei den bei Veranstaltungen der Klasssikstadt von dem stark zunehmenden Verkehr gestört. Um den Verkehr sinnvoll über die Orberstraße leiten zu können ist eine Beschilderung nötig. Da es Firmen in Frankfurt lediglich erlaubt ist zwei Hinweisschilder zu installieren, das öffentliche Interesse jedoch in diesem Fall so groß ist macht es diese Maßnahmen notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1042 2016 Die Vorlage OF 92/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Fechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.